Windenergie: Gemeinderat fordert Umweltverträglichkeitsprüfung für große Ersatzanlage auf dem Kalten Feld

Für die einen ist es ein Hoffnungsschimmer, für andere bleibt es beim Aufschub: Der Dornhaner Gemeinderat gibt der Verwaltung die Order, für das geplante "Repowering" auf dem Kalten Feld eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern.

Dornhan. Die Zuschauerreihen sind am Montagabend so gut gefüllt wie selten bei Ratssitzungen im Bürgersaal im Farrenstall. Vor allem das Thema Windenergie sorgt für den großen Zuspruch – und Bürgerfragen. Diese haben immer zu Sitzungsbeginn ihren Platz. Und ein ganzes Paket davon dreht sich an diesem Abend direkt oder mittelbar um die Windenergie beziehungsweise das, was Dornhan in diesem Zusammenhang umtreibt. Da ist die Frage nach kommunalen Anteilen an die EnBW oder einer Verbindung von Bürgermeister und Landtag zu dem Energieversorger, da wird mit Blick auf das Argument Klimaschutzziel relativiert, Dornhan sei mit einem Anteil von 85 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien schon landesweit Spitze. Da wird mit Blick auf den Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie gefragt, wo kommunale Planungshoheit und Steuerungsfähigkeit geblieben seien. Und da wird Bürgermeister Markus Huber offen mit der Frage konfrontiert, wann er sich seinem Sulzer Amtskollegen Gerd Hieber, der alle Windenergieanlagen ablehne, anschließe.

Antworten gibt der Bürgermeister auf jede der Fragen, vor allem aber versucht er, wie immer wieder in den vergangenen Jahren, den Hintergrund zu erläutern, vor dem die Stadt Dornhan entschieden hat wie sie eben entschieden hat. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen in einem Teilflächennutzungsplan habe die Stadt nach der Privilegierung der Windenergie durch das Land ihre Gestaltungsmöglichkeiten genutzt. Das war Inhalt des Verfahrens, in dem es darum geht, Wildwuchs, der bei geeigneten Standorten gedroht hätte, zu verhindern. Teil dieses Planverfahrens waren auch Erhebungen, die in die Umweltverträglichkeitsprüfung fallen.

Mit solch einer verbinden Gegner der geplanten neuen Anlage auf dem Kalten Feld – sie soll die bestehende Anlage ersetzen – die Hoffnung, den Bau noch zu verhindern. Huber weist darauf hin, dass die Nachweise über die Einhaltung normierter Standards geführt seien. Auch der Abstand von alter zu neuer Anlage, die Distanz von immerhin 185 Metern lässt manchen an der Einordnung des Projekts zweifeln, gelte noch als "Repowering". Wichtig sei es, Schattenschlag und Lärmimmission "sauber aufzuarbeiten". Auch daran muss sich der Betreiber halten. Zur Einhaltung von Grenzwerten werde auch mit automatischer Abschaltung der Anlage gearbeitet.

Die rechtliche Würdigung obliegt dem Landratsamt. Und nach dem Willen des Gemeinderats soll dieses auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Anlage mit knapp 160 Metern Nabenhöhe anordnen. Es kann aber auch anders kommen. Das Landratsamt kann die Entscheidung pro Anlage selbst treffen. Für diesen Fall lässt Huber in den Beschluss auch die Ermächtigung der Verwaltung aufnehmen, Detailinteressen der Stadt zu vertreten.