Der neue Parallelweg war ein Teil der Bauarbeiten. Foto: Kretschmann

Abnahme für ersten Bauabschnitt der Flurneuordnung im Südwesten hat stattgefunden. Mängel werden noch behoben.

Dornhan - Die Bauabnahme für den ersten Bauabschnitt der Flurneuordnung im Südwesten hat zwischenzeitlich stattgefunden. Kleinere Mängel werden noch behoben.

Die Wege sind in Nutzung und Unterhaltung der Stadt Gemeinde Dornhan übergegangen, wie das Landratsamt Rottweil mitteilt. Das bedeutet, dass auch die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen (rechts und links der Trasse) zur Benutzung wieder freigegeben sind. Insgesamt wurden rund 2,2 Kilometer Asphalt- und 800 Meter untergeordnete Wege ausgebaut. Die Kosten betragen rund 460  000 Euro. Finanziert wurde dies aus Zuschussmitteln von Bund und Land sowie den Beiträgen der Grundstückseigentümer und der Stadt Dornhan.

Die Gemeinde hat zwei untergeordnete Wege bis zum Frühjahr gesperrt, um für die erforderliche Tragfähigkeit und Standfestigkeit zu sorgen. Für die Benutzung der neuen Wege ist Folgendes zu beachten: Die Tragfähigkeit eines Weges geht auf beiden Seiten über die Breite der Asphaltfahrbahn hinaus, der Seitenstreifen ist auf einen halben Meter befestigt und befahrbar. Beschädigungen der Seitenstreifen haben Auswirkungen auf die Tragfähigkeit, weshalb hier langsam gefahren werden muss.

Beidseits der Asphaltkante gehört jeweils ein Dreiviertelmeter zum künftigen Weg. Diese Fläche ist nicht zu ackern. Alle Wege sind mit angemessener Geschwindigkeit zu befahren, denn bei zu hohen Geschwindigkeiten lösen sich beispielsweise aus den Schotterwegen die Feinanteile, was zur Öffnung der Deckschicht führt und der Weg damit erosionsanfälligwird. Für eine möglichst lange Lebensdauer darf die Standfestigkeit der Wege nicht gefährdet werden.

Im Zuge der diesjährigen Bauarbeiten hat sich herausgestellt, dass die Bodenverhältnisse unter den bestehenden Asphaltwegen unerwartet schlecht sind. Deshalb musste zur Stabilisierung weitaus mehr Schotter-Material sowie zusätzliches Vlies verarbeitet werden, als ursprünglich vorgesehen. In der Folge ergab sich eine Kostensteigerung.

Für den noch folgenden Ausbau ergibt sich nach Voruntersuchungen, dass in weiteren Teilbereichen mit ähnlichen Bodenverhältnissen zu rechnen ist. Dies wird bei den Ausschreibungen entsprechend berücksichtigt. Nach der Ausschreibung der nächsten Tranche 2017 werden die Kosten geprüft und die Preisentwicklung vorgestellt. Der ursprünglich geplante Antrag auf Förderung von 2,4 Millionen Euro für 2017 kann jedoch nicht umgesetzt werden, da dem Land insgesamt nicht genug Mittel für alle Anträge zur Verfügung stehen. Daher werden für 2017 1,3 Millionen Euro beantragt. Damit halbiert sich auch das Ausbauvolumen.

Nach intensiver Beratung im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde beschlossen, den Nord-West-Teil des Verfahrensgebiets, westlich der L 410 auszubauen. Infolgedessen wird 2017 dann auch nicht die restliche Kostenumlage von den Teilnehmern erhoben sondern nur ein Teil davon. Der vereinbarte Rückschnitt von Hecken oder Bäumen beziehungsweise das Entfernen von Waldbäumen im südlichen Bereich kann damit auch um ein Jahr zurückgestellt werden. Mit der Zuschusszuweisung wird im Frühjahr gerechnet.