Dornhan Betrunkener rammt Parkbank und Pfosten

Schwarzwälder-Bote, 27.07.2012 21:04 Uhr

Dornhan. Ein erheblich Betrunkener fuhr am Mittwoch gegen 19 Uhr mit seinem Auto in der Oberen Torstraße in Dornhan über eine Grünanlage, prallte gegen eine Parkbank und einen beleuchteten Pfosten. Mit dem Pfosten unter dem Auto fuhr er weiter über den Parkplatz beim Farrenstall und in Richtung Vordere Gasse.

Beim Rathaus endete die Fahrt. Zeugen verhinderten die Weiterfahrt und verständigten die Polizei. Das Auto wies an der Fahrerseite eine weitere Beschädigung mit gelben und grünen Farbantragungen auf, die von der Polizei noch nicht zugeordnet werden konnten. Der betrunkene Autofahrer schweigt sich hierzu bisher aus. Der Bauhof Dornhan musste wegen des beleuchteten Pfostens ausrücken, um die Stromversorgung abzustellen.

Der Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf mindestens 4500 Euro. Der Fahrer musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, und sein Führerschein ist vorläufig auch mal weg. Hinweise zu den gelben und grünen Lackantragungen nimmt die Polizei in Oberndorf entgegen.

Auf der kurvigen Strecke zwischen Einmündung Betzweiler und Dornhan kam es zu einem Unfall mit einem Motorradfahrer. Am Ende einer Rechtskurve wollte er auf einem kurzen geraden Stück vor einer Linkskurve einen Lastwagen überholen. Als er zum Überholen ansetzte, kam ihm aus der Linkskurve ein Auto entgegen, das der Motorradfahrer offensichtlich übersehen hatte. Er kam nach links von der Fahrbahn ab und fuhr 27 Meter an der steil ansteigenden Böschung entlang, wo er stürzte und auf der Gegenfahrbahn liegen blieb. Er zog sich hierbei Prellungen und Schürfungen zu, das Motorrad wurde leicht beschädigt. Den Schaden schätzt die Polizei auf 1000 Euro. Eine Berührung zwischen den Fahrzeugen fand nicht statt.

Der Motorradfahrer schilderte den Unfallhergang jedoch zunächst abweichend. Dieser sagte, so die Polizei, dass es keinen Gegenverkehr gegeben habe und der Lastwagen immer weiter auf seine Fahrbahnseite gekommen sei, weshalb er nach links gegen die Böschung ausweichen musste. Der entgegenkommende Fahrer, der als Zeuge angehört wurde, gab an, dass der Lastwagen nicht auf die Gegenfahrbahn kam. Dementsprechend muss nur der Motorradfahrer mit einer Anzeige wegen seines Überholvorgangs rechnen.

 
 
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