Zwei Jahre und sechs Monate Haft lautet das Urteil gegen einen Vergewaltiger. (Symbolbild) Foto: dpa

Angeklagter Asylbewerber muss ins Gefängnis. 19-Jährige in Zimmer gelockt und missbraucht.

Donaueschingen - Am Abend des 8. Oktober 2017 soll ein Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung in der Friedhofstraße in Donaueschingen eine 19-jährige in sein Zimmer gelockt und vergewaltigt haben. Die junge Frau lebte zum Tatzeitpunkt ebenfalls in der Einrichtung. Der Täter, so die Anklage, habe die Tür verriegelt und den Geschlechtsverkehr erzwungen. Dies sah das Gericht als erwiesen an und verurteilte den Mann zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Wie meist in solchen Fällen standen sich zwei Aussagen gegenüber: Die des Täters und die des Opfer. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Bäumler musste die Glaubwürdigkeit gewichten. Weder der Angeklagte, noch das als Nebenklägerin auftretende Opfer sprachen Deutsch - was die Beweisaufnahme deutlich erschwerte.

Davon abgesehen verstrickte sich der Angeklagte immer wieder in Widersprüche. Angeblich hätte man die Tür seines Zimmers gar nicht abschließen können, behauptete er. Doch die damalige Leiterin der Einrichtung entlarvte seine Aussage als Lüge.

Auch erklärte der Täter - der vor gut einem Jahr über Italien nach Deutschland einreiste - die Frau nie berührt zu haben. "Wenn ich könnte, würde ich auf mein Leben schwören und dann sehen wir, wer am Ende überlebt", lautete die vollmundige Ankündigung. Bäumler konterte trocken: "Wir sind hier aber vor einem deutschen Gericht und hier läuft das zum Glück nicht so." Wenig später räumte der Täter dann ein, doch Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Vier Mal hatte der Angeklagte die 19-Jährige in der Tatnacht und am Morgen darauf missbraucht.

Opfer wird von Täter eingeschlossen

Die junge Frau beschrieb die Geschehnisse des Abends sehr präzise. Den Angeklagten habe sie erst kurze Zeit davor kennengelernt. Recht schnell hätten sie sich jedoch gut verstanden und gemeinsam etwas unternommen. So seien sie tags zuvor gemeinsam nach Villingen gefahren, um dort einkaufen zu gehen. In diesem Rahmen habe der Angeklagte ihr für 90 Euro Haarpflegeprodukte gekauft. "Wer uns gesehen hat, glaubte bestimmt, wir wären schon länger befreundet", so die inzwischen 20-Jährige. Am nächsten Tag sei sie vom Angeklagten angerufen und aufgefordert worden, in sein Zimmer zu kommen. Er behauptete, für beide Reis gekocht zu haben. Dann habe der Mann sie eingeschlossen, ihr seine Liebe gestanden und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. "Er sagte mir, es bringe nichts zur Polizei zu gehen, weil mir dann die Frage gestellt wird, warum ich überhaupt in seinem Zimmer war", erzählte die Frau.

"Es spiegelt die Realität wider, dass Männer in solchen Situationen den Frauen immer vor Augen halten, dass sie ohnehin keine Handhabe hätten", sollte Bäumler später bei der Urteilsverkündung einen Anhaltspunkt dafür nennen, warum das Gericht den Ausführungen des Opfers folgte.

Ein weiterer war die Schlüssigkeit in den Aussagen der Frau. Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung war der Wesenskern ihrer Schilderungen unverändert. Als drittes Indiz wertete das Gericht die Tatsache, dass die Frau nicht lauthals jedem davon erzählte, sondern sich den jeweiligen Gesprächspartnern der Behörden erst nach und nach öffnete. "Auch das ist ein durchaus typisches Verhalten", ordnete es der Richter ein. "Es handelte sich um eine Beziehung im Anfangsstadium", so Bäumler, "gerade als Mann kann es einem da nicht schnell genug gehen".

Die Staatsanwältin forderte schließlich eine Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, die Verteidigerin einen Freispruch. Sie wird mit ihrem Mandanten aller Voraussicht nach in Berufung gehen.