Donaueschingen Straßensperre umfahren zwecklos
Schwarzwälder-Bote, 16.05.2012 15:18 UhrDonaueschingen. Ein unter Drogeneinfluss stehender 18-Jähriger aus dem Raum Donaueschingen wurde am Dienstagmorgen nach längerer Flucht im Bereich des Flugplatzes Donaueschingen festgenommen.
Die Beamten stellten fest, dass er den Roller, der für maximal 25 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist, ganz sicher manipuliert hatte. Zudem war der Roller in Tübingen in der Nacht zum Dienstag gegen 4 Uhr gestohlen worden.
Aufmerksam auf den Rollerfahrer war die Polizei durch Hinweise mehrere Verkehrsteilnehmer geworden, die das Vehikel von der Anschlussstelle Villingen-Schwenningen in Richtung Süden gesehen hatten. Ein Mann mit einem relativ langsamen Roller sei dort unterwegs, so die Meldung. Die Beamten sichteten den Roller schließlich am Autobahndreieck Bad Dürrheim. Der Fahrer bog in Richtung Donaueschingen ab. Alle Versuche, den jungen Mann mit dem Roller zu stoppen, schlugen zunächst fehl und die Beamten entschieden sich, das Fahrzeug bis zum Autobahnende abzusichern und dort mit Hilfe der alarmierten Kollegen von Donaueschingen und Villingen-Schwenningen anzuhalten.
Als der Rollerfahrer die Straßensperre erkannte, bog er in die Betriebsumfahrung ein und flüchtete über die Straßen und Feldwege in Richtung Flugplatz Donaueschingen. Dort musste sein Fahrzeug zurücklassen. Sein Versuch, weiter zu Fuß zu flüchten, wurde von den Polizeibeamten vereitelt. Bei der Aufarbeitung des Falles stellten die Beamten fest, dass der 18-jährige Mann das Fahrzeug in der Nacht in Tübingen gestohlen hatte und aktuell unter Drogeneinfluss stand. Ihm wurde deshalb vom Arzt eine Blutprobe entnommen.
Außerdem war der junge Mann kein Unbekannter. Er war schon öfters im Bereich Tübingen und Donaueschingen als Rollerdieb aufgefallen und führte auch entsprechendes Werkzeug mit.
Gegen ihn laufen derzeit noch mehrere Ermittlungsverfahren wegen gleichgelagerten Delikte. Da kein Haftgrund vorlag, wurde er nach der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen entlassen. Er wird sich nun vor der Justiz für sein Verhalten verantworten müssen.


