Klage eines Donaueschingers auf Freispruch abgewiesen / Urteil bleibt auch in der dritten Instanz bestehen

Donaueschingen/Konstanz (tam). Nach einem langen Instanzenweg kam es für einen 67-jährigen ehemaligen Grundschullehrer aus Donaueschingen jetzt zum dritten Mal zu einem Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs einer seiner Töchter. Das Geschehen liegt 20 Jahre zurück. Das Landgericht Konstanz erkannte nach einer Berufungsverhandlung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Die heute 32-jährige Tochter berichtete von regelmäßigen abendlichen Hygienekontrollen, für welche alle drei Töchter und zwei Söhne sich nackt vor den Eltern aufstellen mussten. Ihre Brüder seien von der Mutter kontrolliert worden. Der Vater habe die Mädchen am ganzen Körper, insbesondere auch im Intimbereich berochen.

Abendliches Vorlesen mit einem Griff unter die Bettdecke

Unzählige Male hätten die Kinder "nachbessern" müssen, bis sie regelrecht wundgescheuert waren. Das abendliche Vorlesen habe der Vater nicht selten genutzt, um ihr und ihren Schwestern unter der Bettdecke zwischen die Beine zu greifen.

Der 67-Jährige bestritt eine sexuelle Motivation dieser Hygienekontrollen, es sei ihm lediglich um absolute Sauberkeit gegangen: "Wir wollten Seife riechen", behauptete er. Auch die anderen Vorwürfe wies er zurück. Nach einer drei Tage dauernden Verhandlung verurteilte ihn das Amtsgericht Donaueschingen im Herbst 2010 erstmalig wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 172 Fällen zu zwei Jahren auf Bewährung und 10 000 Euro Geldbuße.

Die Staatsanwaltschaft wollte den Angeklagten im Gefängnis sehen und legte Berufung ein, ebenso der Angeklagte, der einen Freispruch erreichen wollte. Nachdem beide Berufungen verworfen wurden, kam es auf Antrag des Verteidigers des 67-Jährigen zu einer Revision vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Verfahren wurde noch einmal an eine andere Kammer des Landgerichts Konstanz zurückverwiesen, wo der ganze Fall jetzt zum dritten Mal aufgerollt wurde. Wieder musste die 32-jährige Hauptbelastungszeugin das traumatische Erleben schildern, das sie bis heute nur schwer verarbeitet hat. Eine ihrer Schwestern, die ihre Angaben bestätigt hat, sah sich inzwischen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu einer weiteren Aussage in Lage. Das gesamte Strafverfahren zieht sich seit sechs Jahren hin. Es musste von der Geschädigten im Jahr 2008 erst gegen den Widerstand der Justiz erkämpft werden. Man hatte ihren Strafbefehl beim Amtsgericht Donaueschingen zunächst abgelehnt. Die Mutter der Kinder lebt seit Jahrzehnten in Südamerika. Aus der Ferne versuchte sie, ihren Ex-Mann zu entlasten. Dessen Verteidiger behauptete jetzt im dritten Prozess, der Pädagoge leide aufgrund seiner streng katholischen Erziehung selbst unter einer Zwangsneurose und anderen psychischen Beeinträchtigungen. Mit insgesamt sechs Beweisanträgen versuchte er, seinen Mandanten freizukämpfen. Doch sie wurden alle abgelehnt. Das Gericht reduzierte die Strafe lediglich um zwei Monate, weil es von den angeklagten 172 Taten nur 134 als sicher erwiesen hielt.