Gemeinderäte geben Finanzhoheit nicht so weit aus der Hand, wie man es gerne hätte

Donaueschingen (wst). Gleich einer der ersten Tagesordnungspunkte, die der neue Gemeinderat zu beschließen hatte, traf gestern auf einigen Unmut im Gremium. Ihm wurde denn auch nicht so zugestimmt wie es von der Verwaltung vorgeschlagen war.

Im Detail ging es darum, auf der einen Seite die Stadtverwaltung handlungsfähiger zu machen, auf der anderen Seite bedeutete dies jedoch eine Beschneidung der Gemeinderatskompetenzen – daran schieden sich die Geister schon in der Fraktionssprechersitzung im Vorfeld der Gemeinderatstagung.

Im Detail wollte die Stadtverwaltung mehr Handlungsspielraum bei der Zustimmung von außerplanmäßigen und überplanmäßigen Kosten. Bei den außerplanmäßigen handelt es sich um Ausgaben die völlig neu und nicht eingeplant waren, bei den überplanmäßigen sind es Mehrkosten bei einer bereits beschlossenen Maßnahme. Für städtische (Bau-)Vorhaben, wie auch für die Eigenbetriebe Abwasser und Wasser, wollte die Verwaltung einheitliche Selbstentscheidungsbeträge. Die Zustimmung war wie folgt vorgeschlagen – für beide Kostenarten: Bis 5000 Euro darf der Sachgebietsleiter Finanzen entscheiden, von 5000 bis 25 000 Oberbürgermeister oder Bürgermeister, zwischen 25 000 und 50 000 Euro die jeweiligen Ausschüsse und über 50 000 Euro muss der Gemeinderat gehört werden.

Die GUB konnte sich mit dem Vorschlag gar nicht anfreunden. Fraktionssprecherin Claudia Jarsumbek legte dar, dass die Verwaltung keine stichhaltigen Gründe lieferte, warum diese Änderung notwendig sei. In der Fraktion sah man dies als "sehr unerfreulich" und objektiv gesehen sei es eine Beschneidung der Kompetenzen. Der Gemeinderat habe die Haushaltshoheit, und man sehe die Gefahr, dass dem Gremium ein Teil der Kontrolle über die Finanzen entzogen werde. Ähnlich sah es auch Wolfgang Karrer von der SPD. Wobei er sich bei den überplanmäßigen Ausgaben mit dem Verwaltungsvorschlag anfreunden hätte können.

Konrad Hall von der CDU wollte eine pragmatische Lösung für die Verwaltung finden und schlug eine ergänzende Berichterstattung über die Ausgaben im Vierteljahres- Rhythmus vor, während Markus Kuttruff von der FDP/FW-Fraktion sich auch dafür aussprach, die bisherige Regelung beizubehalten.

Schlussendlich wurde ein Kompromiss gefunden, dem 25 Räte zustimmten und den zehn ablehnten. Bei den außerplanmäßigen Ausgaben kann bis 5000 Euro der Sachgebietsleiter entscheiden, bis 10 000 Euro der Oberbürgermeister oder der Bürgermeister, zwischen 10 000 und 50 000 müssen die Ausschüsse ihr Ja geben und bei über 50 000 der Gemeinderat. Gleiches gilt auch für die beiden Eigenbetriebe Wasser und Abwasser.

Da dies eine Änderung der Hauptsatzung bedeutete, war die absolute Mehrheit erforderlich, die jedoch auch erreicht wurde.