Prozess: Landgericht verurteilt vermutlich 22-Jährigen nach Erwachsenenstrafrecht / Asylantrag abgelehnt

Donaueschingen/Konstanz. Zu sechs Jahren und neun Monaten hat das Landgericht einen vermutlich 22-Jährigen nach einer Messerattacke verurteilt. Der Angeklagte hatte eingeräumt, Anfang August nachts in Donaueschingen einen 49-jährigen Mann ausgeraubt und mit einem Messer erheblich verletzt zu haben. Die Beute betrug 500 Euro. Außerdem hatte er bereits Anfang 2016 in der Erstaufnahmeeinrichtung in Villingen Sicherheitsleute mit Rasierklingen bedroht, die er in der Mundhöhle versteckt hatte. Auch das gab er zu, aber er behauptete, er habe sich ungerecht behandelt gefühlt und sich deshalb selbst verletzen wollen. Außerdem wurde der Diebstahl einer Flasche Wodka und einer Limonade in einem Supermarkt in Donaueschingen bestraft.

Der Prozess musste im Januar zunächst vertagt werden, weil der Angeklagte, der sich seit Herbst 2015 in Deutschland aufhält, vor Gericht sein Geburtsdatum korrigierte. Er machte sich jünger, um noch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Das Gericht gab daraufhin an der Universität Freiburg Sachverständigengutachten zur Altersfeststellung in Auftrag. Diese ergaben, dass der Täter bereits 22 oder sogar schon 23 Jahre alt ist. Entsprechend wurde er jetzt nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Sein Asylantrag ist mittlerweile abgelehnt worden. Unter Anrechnung der U-Haft müsste er, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, mindestens die Hälfte der Haftzeit absitzen, bis er abgeschoben werden könnte.