Rauchmelder, einfach anzubringen und im Notfall lebensrettend. Ab dem 1. Januar sind sie Pflicht in Wohnungen. Foto: Seeger/Lindenberg

Rauchvergiftung oft die Todesursache in Privathaushalten. Brennende Kerzen nicht allein lassen.

Donaueschingen - Ab dem 1. Januar 2015 sind sie Pflicht: Rauchmelder in Schlafzimmer und deren Rettungswege. Sowohl in den Privathaushalten wie auch in öffentlichen Gebäuden.

Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl in Privathaushalten, 95 Prozent davon fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchvergiftung.

"Rauchmelder retten Leben, das ist Fakt." Feuerkommandant Markus Dold unterstreicht den Sinn der Rauchmelder und betont: Der Rauchmelder dient zum Schutz von Menschenleben. Er zeigt verschiedene Szenarien zu Hause auf: Es kam schon vor, dass sich Schwelbrände entwickelten und die Menschen zu Hause nebenan auf dem Sofa saßen. Bemerkt wurde er erst, als es richtig brannte. Auch in Kinder- und Schlafzimmer sind die kleinen Geräte Lebensretter. Denn eines der größten Risiken ist es, im Schlaf von einem Brand überrascht zu werden und an einer Rauchvergiftung zu sterben.

Laut Gesetzesentwurf ist es erlaubt, Rauchmelder in Abwesenheitszeiten, wie beispielsweise Urlaub, zu deaktivieren. Sollte der Rauchmelder aktiviert sein und in einer solchen Abwesenheitsphase Alarm schlagen, so hat die Feuerwehr weitreichende Kompetenzen. Zunächst muss sie sich von Außen ein Bild machen, besteht aber der berechtigte Verdacht, dass es in dem verlassenen Gebäude oder in der Wohnung brennt, dürfen sie sich Zutritt verschaffen, auch mit Gewalt.

Prinzipiell weißt Markus Dold darauf hin, offenes Feuer und brennende Kerzen keinesfalls alleine zu lassen. Vor allem auch mit Blick auf die bevorstehende Advents- und Weihnachtszeit. Tannenbäume sollten im Wasser stehen und das beste wäre bei der Verwendung von echten Kerzen, einen Eimer Wasser in der Nähe zu platzieren, für den Fall, dass es doch brennen sollte. Dass es in den kommenden Wochen eine signifikante Erhöhung der Alarmierungen geben wird, davon geht der Feuerwehrchef nicht aus – bezogen auf Donaueschingen und seine Teilorte. Bundesweit gibt es jedoch in der Vorweihnachtszeit auf jeden Fall mehr Alarmierungen. Auch für die ersten Monate, in denen die Rauchmelder Pflicht werden sieht er keinen Grund für eine Erhöhung, da die privaten Rauchmelder nicht mit der Feuerwehrzentrale verbunden sind. Dies wiederum ist beispielsweise bei Brandmeldeanlagen in Industriebetrieben anders oder auch in Gebäuden wie den Donauhallen.

Für die Stadt Donaueschinen gibt es nur in Teilen Gründe, im Zuge dieser neuen Gesetzesregelung aktiv zu werden, da sie sich wie erwähnt nur auf Schlafräume und deren Rettungswege bezieht, teilt der dafür Zuständige Mitarbeiter Andreas Beck mit. Sofern in den Kindergärten geschlafen wird, werden diese eingebaut, ansonsten seien keine erforderlich und machen nur in speziellen Konstellationen Sinn. Die Verwaltung betont in diesem Zusammenhang auch, dass eine entsprechende Überwachung des Brandschutzes eine kontinuierliche Aufgabe der Bauverwaltung sei. Man führe regelmäßig Brandverhütungsschauen durch und erforderlicher Schutz wird bei den Gebäuden individuelle festgelegt.

Für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Immobilien zuständig. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft im Normalfall der Mieter oder Nutzer der Wohnung. Informationsveranstaltungen der Feuerwehr zu dem Thema sind keine geplant. Hier seien Industrie und Handel in der Pflicht, so Markus Dold, aber: Wenn jemand Fragen habe, könne er sich auch an die Feuerwehr wenden.

Auch bei der Stadtverwaltung stehen Ansprechpartner zur Verfügung, Andreas Beck 0771/857 203 wie auch seine Kollegin Annette Egle 0771/857 209.