Bußgeld: Die Strafe für Müllablagerungen im Wald kann laut Bußgeldkatalog empfindlich

Bußgeld: Die Strafe für Müllablagerungen im Wald kann laut Bußgeldkatalog empfindlich hoch sein. Von zehn bis zu 500 Euro, wenn der Müll über zwei Kilogramm wiegt, können verhängt werden. Auch beim Wildcampen kann die Strafe zwischen zehn und 200 Euro ausmachen, so der Bußgeldkatalog. Doch, wie Theo Kneer von der Stadt bestätigt, lebt der Mann von der staatlichen Grundsicherung. Das sind rund 400 Euro im Monat, die der Obdachlose als Tagesgeld ausbezahlt bekommt. Die verhängten Bußgelder werden nicht bezahlt. Von der Grundsicherung dürften diese aber nicht gepfändet werden.

Ersatzhaft: Wie Michael Aschenbrenner erklärt, gebe es zwar schon die Möglichkeit, den Mann für die nicht bezahlten Bußgelder in Ersatzhaft zu nehmen. Doch auch diese Variante sei in dem Fall alles andere als nachhaltig, sagt Aschenbrenner. Denn nach wenigen Tagen müsse die Polizei ihn auch wieder freilassen.

Platzverweis: Die Polizei könnte dem Waldmenschen einen Platzverweis aussprechen, so dass er den Platz im Wald verlassen muss, erklärt Aschenbrenner weiter. Doch das verhindere im Fall des Donaueschingers nicht, dass er dann an anderer Stelle wieder auftauche.

Unterbringung in einer Einrichtung: Erst wenn von dem Mann eine erhebliche Gefahr der Fremdgefährdung oder der Eigengefährdung vorliege, könne ein Bürger gegen seinen Willen in eine Einrichtung untergebracht werden, so der Polizeisprecher weiter. Die Verstöße, die der Donaueschinger begeht, sind allerdings laut Pressestelle des Landratsamts aber noch lange kein Grund für die Behörden diese Maßnahme zu vollziehen. Schließlich ziehe sich der Mann anderen gegenüber eher zurück und stelle keine Gefahr für sich selbst dar, so die Einschätzung der Behörde. (maf)