Tatort Max-Egon-Straße: Hier ereignete sich ein Überfall auf einen 49-Jährigen, der durch eine Messerattacke verletzt wurde. Foto: Isele

Überfall auf 49-Jährigen. 22-jähriger Asylbewerber dringend tatverdächtig.

Donaueschingen. Ein 22-Jähriger Asylbewerber steht unter dringendem Tatverdacht, am 5. August einen Mann in Donaueschingen mehrfach mit dem Messer verletzt zu haben. Das Regierungspräsidium prüft derzeit seine Ausweisung, falls ihm die Tat nachgewiesen werden kann.

Tatort Max-Egon-Straße: Hier ereignete sich am 5. August ein Überfall auf einen 49-Jährigen, der durch eine Messerattacke verletzt wurde.

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg prüft derzeit, ob der 22-jährige Asylbewerber, der Anfang August einen Mann in Donaueschingen mit einem Messer mehrfach verletzt haben soll, ausgewiesen werden kann.

"Auch für Flüchtlinge gilt das Strafgesetzbuch. Eine Straftat kann außerdem eine Ausweisung nach sich ziehen. Wir werden gerade in Fällen, in denen Gewalt ausgeübt wird, den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen", so Regierungsvizepräsident Klemens Ficht in einer Pressemitteilung der Behörde.

Der aus Algerien stammende Mann ist im Januar 2016 ins Bundesgebiet eingereist und hat einen Asylantrag gestellt. Er war in der Erstaufnahmestelle in Donaueschingen untergebracht und sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Mann steht im dringenden Verdacht am 5. August in der Max-Egon-Straße in Donaueschingen einen 49-jährigen Mann überfallen zu haben, um an Geld zu kommen. Das Opfer konnte sich wehren und den Täter in die Flucht schlagen. Die Polizei hat den mutmaßlichen Täter auf Grund von Videoaufzeichnungen, die kurz vor der Tat entstanden sind, identifiziert. In der Vergangenheit ist er bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, unter anderem auch wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebeten, das Asylverfahren beschleunigt durchzuführen. Gleichzeitig prüft das Regierungspräsidium, ob der Ausländer aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden kann. Nach den Ereignissen der Silvesternacht von Köln wurde das Ausländerrecht verschärft, Ausländer können seither leichter ausgewiesen und abgeschoben werden. Allerdings muss dazu zunächst der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet werden.