Nach einer sehr mühseligen Beweisaufnahme hat das Landgericht Konstanz eine 46-jährige Frau aus dem Raum Donaueschingen vom Vorwurf der mehrfachen Körperverletzung und Nötigung nach dem Zweifelsgrundsatz freisprechen müssen. (Symbolfoto) Foto: Symbolfoto: Hildenbrand

Gericht kann Kindes-Misshandlung nicht nachweisen. Staatsanwaltschaft ist allerdings von Schuld überzeugt.

Donaueschingen/Konstanz - Nach einer sehr mühseligen Beweisaufnahme hat das Landgericht Konstanz eine 46-jährige Frau aus dem Raum Donaueschingen vom Vorwurf der mehrfachen Körperverletzung und Nötigung nach dem Zweifelsgrundsatz freisprechen müssen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Tagesmutter betreute ab dem Jahr 2011 rund eineinhalb Jahre lang mehrere Kinder als Tagesmutter. Dabei soll es zu gewalttätigen Übergriffen auf zwei Kinder gekommen sein. Nach Strafanzeigen wurden im Laufe der Ermittlungen weitere Vorwürfe erhoben. Die betroffenen Kinder stammten aus französischen Soldatenfamilien, die damals noch in Donaueschingen lebten. Sie leben längst wieder in Frankreich.

Einige waren nicht bereit, zum Prozess nach Konstanz zu reisen und ihre Kinder noch einmal mit den schlimmen Erlebnissen von damals zu konfrontieren, hieß es. Die Zeugen, die erschienen waren, hatten von den Vorfällen zum Teil erst aus zweiter oder dritter Hand erfahren. Geredet haben die Kinder ohnehin erst, nachdem sie nicht mehr von der Angeklagten betreut wurden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt die Schuld der Angeklagten nach der Beweisaufnahme dennoch für erwiesen. Insbesondere eine damals Siebenjährige habe jetzt vor Gericht und auch bei einer polizeilichen Videovernehmung sehr plastisch geschildert, wie die Frau sie an den Haaren gepackt und ihren Kopf mehrmals gegen die Tischplatte geschlagen habe. Zuvor habe das Kind die Brille abnehmen müssen.

Kleine Zeugin berichtet detailliert über regelrechte Quälereien

Ebenso habe die kleine Zeugin differenziert und detailliert darüber berichtet, was die Angeklagte anderen Kindern angetan habe. Da sei von kalten Duschen, Hände festkleben und anderen Quälereien die Rede gewesen.

"Es ist nachgewiesen, dass sie systematisch Gewalt angewendet hat, um zu erziehen", stellte der Oberstaatsanwalt fest. Für die beiden angeklagten Körperverletzungen und eine Nötigung forderte er eine Haftstrafe von sechs Monaten plus zwei Wochen, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der Verteidiger der Angeklagten plädierte hingegen auf Freispruch. Er sah in den unhaltbaren Vorwürfen eine Retourkutsche der beiden Elternpaare, welche die Tagesmutter angezeigt hatten.

Sie hätten sich damit für zivilrechtliche Auseinandersetzungen um die Kündigung und angeblich unrechtmäßige Geldforderungen der Angeklagten rächen wollen.

Das Gericht konnte nicht ausschließen, dass dies womöglich eine Rolle gespielt haben könnte. Aber vor allem habe es in den Zeugenaussagen etliche unauflösliche Widersprüchlichkeiten gegeben. Letztendlich habe man der Angeklagten die Taten nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachweisen können.

Es gilt der Grundsatz: im Zweifel für die Angeklagte

Deshalb habe sie nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen werden müssen. Rechtskräftig wird das Urteil erst, wenn die Frist, innerhalb jener die Staatsanwaltschaft in Revision gehen könnte, verstrichen ist. Glaubt sie weiter an die Schuld der Tagesmutter, könnte der Fall nochmals verhandelt werden müssen.