Energiewende: Landratsamt tut sich mit Genehmigung schwer / Investoren müssen Analysen nachliefern

Donaueschingen/Blumberg (gvo). Mit der grundsätzlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen auf der Länge (Gemarkung Fürstenberg und Neudingen) sowie von fünf Windkraftanlagen am Ettenberg (Gemarkung Riedöschingen) hat sich das Landratsamt nach eigenen Angaben nicht leicht getan. Von den insgesamt 13 Anlagen stehen zudem vier aus artenschutzrechtlichen Gründen unter Vorbehalt. Noch nachzureichende sogenannte Raumnutzungsanalysen dürften keine erheblichen Nachteile für die dort vorhandene Population des Rotmilans aufzeigen, heißt es in einer Mitteilung. Solange dies, wie auch weitere in den Genehmigungsentscheidungen den Antragstellern auferlegte Forderungen nicht erfolgreich nachgewiesen seien, erfolge, so das Landratsamt, keine Baufreigabe.

Die grundsätzliche Genehmigung im alten Jahr war für die potenziellen Betreiber Solarcomplex und Green City Energy wichig, denn dies würde sich beim für dieses Jahr vorgesehenen Bau der Anlagen durch höhere Vergütungssätze pro eingespeiste Kilowattstunde viel positiver auswirken als bei den seit Neujahr geltenden Regelungen. Entsprechend heftig haben Windkraftgegner aus Stühlingen und dem Hochschwarzwald, aber auch einige Baaremer zuletzt ihre Bedenken und ihren Protest geäußert und mit Hinweisen auf Verfahrensfehler versucht, die Entscheidung des Landratsamts hinauszuzögern.

"Mit den jetzt noch im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen hat es sich das Landratsamt wahrlich nicht leicht gemacht", sagt der stellvertretende Landrat Joachim Gwinner. "Beide Entscheidungen umfassen jeweils knapp 50 Seiten. In ihnen wurden alle, auch die in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit stark diskutierten Fragen, etwa zum Landschaftsbild und zum Artenschutz, aufgegriffen und gewürdigt." Letztlich habe es aber kein K.o.-Kriterium gegen die grundsätzliche Zulassung der 13 Anlagen gegeben. "Die beiden Antragstellerinnen, die Firma solarcomplex in Singen und die Firma Green City Energy aus München, hatten somit einen Rechtsanspruch auf die Genehmigungen." Dem habe sich das Landratsamt, so nachvollziehbar die in den letzten Wochen und Monaten geäußerten Bedenken der Windkraftgegner auch gewesen seien, nicht entziehen können, so Gwinner weiter. Ein weiteres Hinausschieben des Genehmigungsverfahrens sei im Hinblick auf die Entscheidungsreife der Anträge nicht möglich gewesen. "Andernfalls hätten wir rechtswidrig gehandelt und uns schadensersatzpflichtig gemacht", meint Gwinner.

Im Hinblick auf das vielfach aus der Bürgerschaft der betroffenen Ortsteile und auch von Interessensvereinigungen, die der Windkraft kritisch gegenüber stehen, geäußerte Unverständnis darüber, dass auf der Länge und dem Ettenberg überhaupt technische Anlagen in dieser Größenordnung zugelassen werden, weist Gwinner darauf hin, dass die Städte Donaueschingen, Hüfingen, Bräunlingen und Blumberg selbst mit ihren Flächennutzungsplanungen aus den Jahren 2013 und 2015 genau dort entsprechende Räume für Windkraftanlagen rechtsverbindlich ausgewiesen und sie daraufhin den jetzt im Jahr 2016 eingereichten konkreten Genehmigungsanträgen auch ihr Einvernehmen erteilt hätten. Die Kommunen oder auch das Haus Fürstenberg, auf dessen Gemarkung auch Anlagen errichtet werden sollen, profitieren vertraglich von der Stromausbeute.

"Bereits damals, als die Gemeinden diese Flächen nach sorgfältiger Abwägung aller bekannten Belange – auch der zum Landschaftsbild und zum Artenschutz – als sogenannte Konzentrationszonen ausgewiesen haben, wurden die Weichen gestellt. Wo, wenn nicht hier auf diesen quasi für die Zwecke der Windkraft reservierten Flächen, sollten sonst Windkraftanlagen gebaut werden?", so Gwinner. Die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien sei erklärtes politisches Ziel der Gesetzgeber in Berlin und Stuttgart. Auch daran habe sich die Verwaltung bei ihren Entscheidungen zu halten. Mit der Entscheidung zählt der Schwarzwald-Baar-Kreis mit über 30 in Betrieb befindlichen oder genehmigten Windkraftanlagen zu den Spitzenreitern im Land.

Im Hinblick auf das große öffentliche Interesse an den Genehmigungsentscheidungen weist das Landratsamt darauf hin, dass diese ab sofort auf den Internetseiten des Landratsamtes (Bürgerservices, Bekanntmachungen) http://www.lrasbk.de/burgerservices/Offentliche-Bekanntmachungen.html eingesehen werden können.