Die Stadt Donaueschingen hat derzeit kein Interesse als Dienstleister aufzutreten

Donaueschingen. Die von Innenminister Reinhold Gall (SPD) vorbereitete Neufassung des Gemeindewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass kommunale Einrichtungen uneingeschränkt als Dienstleister oder im handwerklichen Bereich tätig werden können. Der bisherige Vorrang von Privatfirmen bei Auftragsvergaben entfiele somit. Nach einer Einschätzung von Hüfingens Bürgermeister Anton Knapp (Ausgabe vom 19. August), meldet sich nun auch Donaueschingens Oberbürgermeister Erik Pauly zu Wort.

Wie beurteilen Sie einen solchen Vorstoß von Innenminister Reinhold Gall aus Sicht der Verwaltung in Donaueschingen?

Wir haben als Stadt derzeit kein Interesse, uns wirtschaftlich zu betätigen. Wir haben in den letzten 20 Jahren die Personalstärke der TDDS um rund 20 Prozent zurück gefahren. Die Aufgaben der TDDS (etwa zusätzliche Grünanlagen, Kreisverkehre, neue Baugebiete, neue Spielplätze und ähnliches mehr) haben aber um über 20 Prozent zugenommen.

Wir sind mit unserer Mannschaft daher gar nicht in der Lage, unsere Arbeitsleistungen auf dem freien Markt anzubieten. Der Trend geht genau in die andere Richtung: Wir müssen immer mehr Leistungen von Privaten einkaufen.

Wären dann viele Aufträge günstiger für die Stadt Donaueschingen?

Wir haben seit Jahren ein Abrechnungssystem für Bauhofleistungen, so dass der Leistungsempfänger (zum Beispiel Schulleiter, Kindergarten oder städtische Stellen) wählen kann zwischen der Auftragserteilung an Privatfirmen oder die Technischen Dienste.

Oft sind Ausschreibungen auf der Basis von VOB, VOL und VOF bei Auftragserteilungen erforderlich, so dass ich nicht davon ausgehen kann, dass sich durch die Möglichkeit der Stadt selbst Dienstleister zu sein, Kosten reduzieren lassen würden.

Welche Dienstleistungen und Aktivitäten wären gegenüber dem Status quo zusätzlich dann denkbar?

Wir denken – zumindest derzeit – nicht daran, mit unseren Leistungen auf den Markt zu gehen. Im Gegenteil denken wir eher darüber nach, was wir sinnvoll an Privatfirmen geben können.

Was würde eine Novellierung für eine künftige Vergabepraxis bei kommunalen Projekten bedeuten?

Aus meiner Sicht würde eine Änderung des Gemeindewirtschaftsgesetzes nicht zu einer Änderung der Vergabepraxis führen. Hierzu müssten die konkreten Änderungen aber im einzelnen geprüft werden.

u Fragen: Franz-J. Filipp