Die Spritze, die vor der Krankheit schützt. Galt es bisher lediglich, den Nachweis einer Impfberatung vorzulegen, war das Kind nicht geimpft, wird es ab 2020 verpflichtend für Eltern, ihren Nachwuchs gegen Masern impfen zu lassen, wollen sie einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bekommen. Foto: Spata

Was Einrichtungen in Region dazu sagen. Neues Gesetz soll ab März 2020 wirksam werden.

Donaueschingen/Hüfingen/Bräunlingen - An der Impfung scheiden sich die Geister. Sind die einen konsequente Befürworter, können sich gar eine allgemeine Impfpflicht vorstellen, gibt es auch vehemente Gegner dieser Vorsorge.

Sie befürchten zahlreiche negative Folgen aus einer Impfung, dass diese sogar Autismus, Diabetes oder Multiple Sklerose verursachen könnte. Einen Nachweis dafür gibt es allerdings laut Robert-Koch-Institut bisher nicht. Die Debatte über Pro und Contra ist jedoch weiter im Gang, führt auch weitere Argumente ins Feld.

Ungeachtet dessen wurde auf politischer Ebene nun eine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen, die eine klare Richtung vorgibt: Ab März 2020 gilt in deutschen Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen die Masern. Wir haben uns auf der Baar umgehört und in einigen Einrichtungen im Städtedreieck nachgefragt, wie diese Entwicklung dort bewertet wird.

Städtischer Kindergarten Bräunlingen: "In der heutigen Zeit muss es nicht sein, dass ein Kind unnötig eine solche Krankheit erleidet", sagt Leiterin Veronika Schweitzer. Bewegt von eigenen Kindheitserfahrungen mit Masern und natürlich auch als Mutter, die vor die Wahl des Impfens gestellt worden sei, spricht sie sich klar für dieses Gesetz aus. Einer der meinungsprägendsten Ereignisse sei für sie der Fall eines Kindes gewesen, das im beruflichen Umfeld aufgrund von Spätfolgen der Masern den Tod erlitt. Doch obwohl sie bei jeder Besprechung mit Eltern, die ihr Kind ungeimpft an der Kindertagesstätte anmelden wollen, diesen Fall erwähne, gebe es auch unter ihrer Obhut Kinder, deren Eltern sich nicht belehren lassen wollen: "Man muss nicht gegen jede noch so kleine Krankheit impfen, jedoch sollte man das Kind auf jeden Fall gegen einige Krankheiten schützen, die im jungen Alter fatale Auswirkungen haben können. Beispiele dafür sind Mumps, Röteln und natürlich Masern", so Schweitzer.

Kindergarten Pfiffikus Donaueschingen: Leiterin Waltraud Wehinge sieht sich in der Frage zur Impfpflicht in einer neutralen Rolle. Es sei Aufgabe der Politik, hier die Regeln abzustecken: "Es liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Und ich finde es gut, ihnen nicht alle Verantwortung abzunehmen. Jedes Elternteil hat dazu eine berechtigte Meinung." Daher sei das Thema bei Ärzteschaft und Politik gut aufgehoben. Wehinger ist der Meinung, dass sich in die Diskussion ohnehin noch etliche Interessensverbände einschalten werden. "Es ist notwendig, allgemeines und individuelles Wohl abzuwägen." Auch im "Pfiffikus" müssen Eltern bei fehlenden Impfungen der Kinder eine entsprechende Beratung durch einen Arzt nachweisen. Für etliche Krankheiten bestehe schon seit einiger Zeit Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Kindertagesstätte Luise-Scheppler Hüfingen: "Auf eine Art macht das Sinn", sagt Leiterin Myriam Quilamba. Sie habe bereits Berichte gesehen, welch fatale Auswirkungen es haben kann, wenn ein Kind die Masern durchmache. "Ich kann es gut nachvollziehen, wenn das Ministerium sagt, dass es eine Impfpflicht gegen die Masern geben sollte", so Quilamba. In der Politik müsse man schließlich den Blick für das Gesamte haben und entsprechend die Gesetze verabschieden. "In öffentlichen Einrichtungen macht es zwar Sinn, allerdings halte ich es auch für ein zweischneidiges Schwert, Menschen zur Impfung zu zwingen." Mittlerweile hefte man in die Anmeldeunterlagen für die Einrichtung auch eine Kopie des Impfbuchs. Gab es das nicht, wurde vermerkt, dass eben keine Impfungen vorliegen.

Seit diesem Jahr hat sich das allerdings ein wenig geändert: "Jetzt ist die Impfberatung durch einen Arzt Pflicht und auch Bedingung, um bei uns einen Platz zu bekommen", so Quilamba. Einen Masernfall habe man in der Luise-Scheppler-Kita noch nie gehabt. "Wir müssen aber, davon abgesehen, auch viele Dinge ans Gesundheitsamt melden. Dort wird dann weiter entschieden, etwa, ob mit den Eltern ein Gespräch geführt werden müsse. Quilamba vermutet, dass die Mehrheit der Eltern mit der Impfpflicht einverstanden sein wird.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Laut Bundesgesundheitsministerium sind europaweit im Jahr 2018 12 352 Maserfälle gemeldet. 2019 sind in Deutschland bis Mitte Juni bereits 429 Fälle registriert worden. Im gesamten Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Die Masern bringen laut Ministerium häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich, im schlimmsten Fall eine Hirnhautentzündung, die tödlich verlaufen kann. Der zukünftig notwendige Nachweis kann durch den Impfausweis erbracht werden. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Wurde die Krankheit bereits durchlaufen, reicht ein Attest des Arztes.