Auf die Flugleiter in den Towern Donaueschingen und Schwenningen kommen künftige neue Aufgaben hinzu. Foto: S. Maier Foto: Schwarzwälder-Bote

Vom Gleitschirmflieger bis zum Flugzeugpiloten sind alle Luftverkehrsteilnehmer betroffen

Donaueschingen (wst). Horst Rieker, selbst im Besitz mehrerer Flugscheine, ist Luftfahrttechnischer Sachverständiger beim Regierungspräsidium Freiburg und verantwortlich für die Umsetzung der RMZ.

Welche Rahmenbedingen setzt die Flugzone für den Flugplatz Donaueschingen?

Die RMZ Donaueschingen, Obergrenze 1000 Fuß (circa 300 Meter) über Grund, liegt luftrechtlich im Luftraum G (unkontrollierter Luftraum) und ersetzt ab heute den Luftraum F (dies war eine deutsche Regelung). Sie gilt 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr, unabhängig von Wetterbedingungen.

Oberhalb 1000 Fuß über Grund schließt sich der kontrollierte Luftraum E an. Zweck dieser Flugbetriebsregelung ist vorrangig die Kollisionsvermeidung in der Luft und damit eine Erhöhung der Sicherheit. Mit Modellflieger, Fallschirmspringer, Gleitschirmsegler, Segelflieger, Motorflieger, Düsenflugzeuge Hubschrauber und Rettungshubschrauber sind hier auf engstem Raum eine bunte Mischung unterschiedlichster Luftverkehrsteilnehmer anzutreffen. Diese gilt es so miteinander informationstechnisch zu vernetzen, dass jeder über mögliche sich annähernde Flugbewegungen in Richtung der eigenen Flugbahn informiert ist.

Ferner wird von Behördenseite grundsätzlich eine mildest mögliche Form der behördlichen Regulierung dieses gemischten Luftverkehrs angestrebt.

Wie kam diese EU-Verordnung zustande?

Durch Standardised European Rules of the Air (SERA), EU DVO 923/2012. Es geht im Grunde um die Harmonisierung europäischer Luftraumstrukturen. Die Motive und internationalen gesetzlichen Vorgaben für die Harmonisierung sind für uns nachvollziehbar und in der Phase der Umsetzung relevant.

Wie lange musste die Einführung vorbereitet werden?

Wir von der Landesluftfahrtbehörde hatten rund einen Monat Zeit. Wir haben einen Vorschlag ausgearbeitet, alle betroffenen Sektionen eingeladen und jeder betroffene Luftverkehrsteilnehmer konnte seinen Bedarf aus eigener Sicht im persönlichen Gespräch darstellen.

Ist es eine Arbeitserleichterung für das RP als Landesluftfahrtbehörde oder eher eine reine Verwaltungsvorschrift, die sich nur schwer umsetzen lässt?

Eigentlich müssten wir als Behörde im Grunde gar nichts unternehmen. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind eindeutig und strikt: Wer als Luftverkehrsteilnehmer diesen Luftraum nutzt, hat den Einflug zu melden, ständige aktive Hörbereitschaft (Hören und Sprechen) sicherzustellen und den Ausflug zu melden.

Dies könnte bei derart gemischtem Flugverkehr wie in der RMZ Donaueschingen in mehreren Zonen dazu führen, dass durch den geforderten Funkverkehr die Aufmerksamkeit von Piloten zur Beobachtung des Luftraumes beeinträchtigt wird mit steigendem Risiko für Kollisionen in der Luft und am Boden.

Was wir als Landesluftfahrtbehörde jetzt machen ist, nach einem ganzheitlichen Abwägungsprozess, Ausnahmen von der strikten Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festzulegen. So wurden folgende Festlegungen getroffen. Dabei ist oberstes Ziel immer die Sicherheit der Luftfahrt.

Für den Luftverkehr am Verkehrslandeplatz Schwenningen im Norden der RMZ wurde eine Satellitenzone Nord eingerichtet. Für Gleitschirmsegler und Hängegleiter am luftrechtlich genehmigten Startplatz Fürstenberg wurde die Satellitenzone Süd definiert und auch dort sind Ausnahmen von den strikten gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Der jeweilige Startleiter der dortigen Sportflieger ist dazu mit ergänzenden internen und externen Kommunikationspflichten betraut.

Die Flugleiter an den Modellflugplätzen Villingen und Donaueschingen hören den Flugfunk passiv mit und melden eigene Flugbewegungen telefonisch an die zuständigen Flugleitungen in Schwenningen beziehungsweise Donaueschingen.

Rettungshubschrauber am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen melden Ab- und Anflüge primär an die Flugleitung in Schwenningen und erhalten auf diesem Wege Flugverkehrsinformationen. Der Flugbetrieb an einem privaten Hubschrauberlandeplatz in Bräunlingen kommt ohne Ausnahmeregelungen aus und verfährt nach Gesetzeslage. Der Transitluftverkehr verfährt nach Gesetzeslage.

Welche Auswirkungen sehen Sie in den neuen RMZ-Bestimmungen?

Diese haben nur Vorteile: Blindflug wird einfacher machbar, Flugzeuge sind navigatorisch immer besser ausgerüstet worden. Für Blindflug sind – wenn überhaupt – nur geringfügige Investitionen an Flugplätzen notwendig. Logische Konsequenz war, mit der Anpassung des Luftraumes an die hohen technischen Möglichkeiten vieler Flugzeuge nachzuziehen.

Muss das Bodenpersonal für die RMZ eine Fortbildung machen?

Schulungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die Funktion der Flugleiter in Donaueschingen und Schwenningen wird deutlich aufgewertet. Sie sind zukünftig zentrale Informationsträger über Flugbewegungen innerhalb und bei abfliegenden Flugzeugen auch außerhalb des neuen Luftraumes.

Welche neuen Punkte gibt es für das Bodenpersonal zu beachten?

Die Flut an Funkinformationen muss zeitlich und räumlich zugeordnet werden. Bei sich abzeichnenden Kollisionskursen muss gezielt auf die Mitnutzer des Luftraumes hingewiesen werden. Die Ankündigung von Blindflugstarts und -landungen durch den Flugleiter in Donaueschingen wird jetzt schon absehbar erhöhte Aufmerksamkeit für ihn bedeuten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass er weder steuernde noch staffelnde Zuständigkeit, sondern ausschließlich beratende Funktion im Luftverkehr hat.

Was haben die Piloten künftig zu beachten wenn sie den Luftraum Donaueschingen durchqueren oder hier landen und starten?

Für das Befliegen dieses neuen Luftraumes RMZ gibt es neue Funksprechverfahren, welche speziell für den Einflug und den Ausflug entwickelt und am 14. November über das Portal ›Nachrichten für Luftfahrer‹ in Kraft gesetzt wurden.

Ferner wird allen Piloten empfohlen, bereits deutlich vor dem Einflug in die RMZ, welcher von den Seiten oder von oben her stattfinden kann, das Flugverkehrsaufkommen durch Mithören auf der Funkfrequenz zu verfolgen und eventuelle Auswirkungen auf die eigenen Flugabsichten zu analysieren.

Wo sind die Grenzen des Luftraums RMZ?

Die Grenzpunkte der horizontalen Ausdehnung sind grob im Nordosten der Flugplatz Schwenningen, im Nordwesten die Stadtmitte von Villingen, im Südwesten die Ortschaft Döggingen und im Südosten das Windrad und der Funkturm östlich vom Fürstenberg. Die vertikale Ausdehnung erstreckt sich jeweils Geländemoduliert von der Erdoberfläche bis zu einer Höhe von 1000 Fuß (circa 300 Meter) über Grund.

Gibt es noch weitere RMZ im Regierungsbezirk Freiburg?

Nein, derzeit noch nicht.

Wie sehen Sie die Aufgabe der Landesluftfahrtbehörde Freiburg in dem Projekt RMZ?

Das Regierungspräsidium als Landesluftfahrtbehörde ist formal zuständig und sieht sich in dieser Angelegenheit unter Bündelung von Kompetenzen und Zusammenführung von Informationen als Partner der Luftfahrt.

Es gilt die Besonderheiten von Luftsport, Geschäftsflugbetrieb, Rettungsflügen und sonstige behördliche Flüge wie zum Beispiel der Polizei einvernehmlich unter einen Hut zu bekommen.

u Die Fragen stellte

Wilfried Strohmeier