Bei den Fasnetsumzügen in Hüfingen ist es nicht erlaubt, Konfetti oder Stroh zu werfen. Für die Einhaltung ist die Hüfinger Narrenzunft zuständig. Foto: Lendle

Leitlinien für Anmeldeprozedere vereinbart. Brauchtum passt sich Forderungen an.

Donaueschingen - Bürokratie kann viele Prozesse verzögern, in etlichen Angelegenheiten ist sie jedoch unabdingbar notwendig. Besondere Brisanz erreichen bürokratische Hürden, wenn es um die Reglementierung von Fest und Brauchtum geht.

Sicherheitskonzept, Umzugsgenehmigung, Sicherheitsabnahme – alles Begriffe, mit denen sich ein moderner Narrenverein zwangsläufig auseinandersetzen muss.

"Wir haben seit Jahren einen zunehmenden Aufwand. Das schlägt sich auch kostentechnisch nieder", sagt Michael Lehmann, Zunftmeister der Donaueschinger Narrenzunft Frohsinn. Dort habe man weniger Probleme mit dem Anmelden der Umzüge, sondern eher mit dem erforderlichen Sicherheitskonzept. "Das ist für einen Verein nicht umsetzbar", so Lehmann. Die Stadt habe das beim Quellfest selbst gemerkt. "Für uns stellt sich die Frage, wie lange wir das so noch machen können", erklärt der Zunftmeister. Es sei zudem nicht gesetzlich definiert, wie so etwas auszusehen habe. Die Narrenzunft Frohsinn habe bisher immer eine eigene Version ausgearbeitet – mit enormem Aufwand.

Auch die Nutzung der Donauhallen sei mittlerweile mit hohen Kosten verbunden, die Vereinsförderung reiche nicht mehr aus, um sie zu decken. "Für uns ein reines Investitionsgeschäft. Es wird einen großen Paukenschlag geben, wenn wir irgendwann mal den Zunftball absagen müssen", befürchtet Lehmann.

Die Narrenzunft nutze die Donauhallen auch immer, um die Wagen für den Fasnetsumzug aufzubauen und vorzubereiten: "Es ist jetzt notwendig, dass wird die Batterie ausbauen und den Tank leeren, wollen wir mit einem Fahrzeug hinein", erklärt Lehmann. Er ergänzt: "Es ist schade, dass die Entwicklung dorthin geht, aber die Vereine werden kommerzieller. Es wird mehr um Party, als um Tradition und Brauchtum gehen." Der Ärger hat sich in Hüfingen bereits etwas relativiert: "Das Straßenverkehrsamt macht es uns einfacher als bisher", sagt Thomas Schmid, Zunftmeister der Narrenzunft Hüfingen. Kleine Umzüge müssen nur einmalig beantragt werden. Dennoch sieht auch Schmid eine Zunahme der Bürokratie: "Als Veranstalter bin ich haftbar, wenn etwa bei einem Umzug eine Gastzunft mit einem Wagen mitfährt, der nicht verkehrssicher ist. Wie soll ich das denn prüfen?"

Auch Martin Reichmann, Zunftmeister der Krummen Hexen aus Bräunlingen, beschreibt eine zunehmende Bürokratie. Er relativiert das jedoch: "Ich schimpfe nicht darüber. Die Sicherheit geht erstmal vor." Er denkt nicht, dass sich das Brauchtum durch eine gesteigerte Bürokratie eindämmen lasse: "Vor 20 Jahren lief das eben noch anders. Ich hoffe allerdings, dass es nicht mal so ist, dass der Umzug steht und die Zuschauer nur dran vorbeilaufen – das wäre dann wie im Museum", sagt Reichmann.

Bei diesem Thema kommt es auch zu vielen Missverständnissen, wie Heike Frank, Pressesprecherin des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreises, sagt. "Beispielsweise verwundert uns die Aussage, dass es in der Vergangenheit offensichtlich so gewesen sein soll, dass eine E-Mail ausgereicht habe und alle Umzüge seien dann geklärt gewesen", so Frank. Dies sei in keinem der vergangenen Fälle so.

Seit dem 1. Juli 2017 werden bei Umzügen Leitlinien angewandt, die das Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises Vertretern von vier Narrenverbänden vorgeschlagen hat. Das sind folgende: Für jede Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum muss ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gestellt werden. Für jede Veranstaltung erhält der Antragsteller eine Erlaubnis, gegebenenfalls kombiniert mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Bei Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmern (Mitwirkende und Besucher) kann unter Umständen eine Dauererlaubnis für den Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden.