Auf dem Grillplatz der Wendthütte oberhalb des Gnadentals bei Neudingen endete eine Familienfeier blutig. Foto: Vollmer

Opfer eines Familienstreits überlebt nur durch Zufall. Kein Wort der Entschuldigung.

Donaueschingen-Neudingen - Das Schöffengericht Villingen hat jetzt ein Urteil zu einem Fall gesprochen, der im August 2015 in Neudingen für Aufsehen gesorgt hatte. Eine damals schwere Körperverletzung, die auch zum Tod des Opfers hätte führen können, wurde verhandelt.

Mit abgeschlagener Bierflasche am Hals verletzt

Aus einer zunächst friedlichen Familien-Grillfete auf der Neudinger Wendthütte heraus kam es zu einer Rangelei, in deren Verlauf das als Nebenkläger auftretende Opfer mit einer abgeschlagenen Bierflasche mehrfach am Hals verletzt worden war. Nur einem glücklichen Zufall sei es nach Aussage des behandelnden Notarztes zu verdanken, dass die in unmittelbarer Nähe liegende Halsschlagader nicht getroffen wurde. Trotzdem schwebte das Opfer in Lebensgefahr und musste sofort operiert werden.

Im Villinger Amtsgericht hatte man sich, nachdem die für den Sommer angesetzte Hauptverhandlung nochmals verschoben worden war, am Mittwoch auf eine langwierige Sitzung eingestellt. Das zuständige Gericht musste herausfinden, ob und wie weit ein zweiter Beteiligter für die weiteren Verletzungen des Opfers – ein Rippenbruch durch Kniestoß – verantwortlich zu machen war und insbesondere auch, ob dem Haupttäter eine Tötungsabsicht unterstellt werden konnte.

Zu den Vorwürfen gegen die beiden Beschuldigten sollten acht Zeugen gehört werden. Dass die Verhandlung anschließend doch nach nur zwei Stunden Dauer mit einem Urteil abgeschlossen werden konnte, war der Tatsache geschuldet, dass beide Täter nahezu alle Schuldvorwürfe eingestanden haben.

Auch wurde noch während der Verhandlung zwischen den Beteiligten ein Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart. Dem Opfer wurden, unabhängig einer weiteren, dann zivilrechtlich einzufordernden Zahlung, insgesamt 5500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, die Kosten des Nebenklägers sind von beiden Angeklagten zu tragen.

5500 Euro als Schmerzensgeld zugesprochen

Der Haupttäter kam mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren knapp um einen Freiheitsentzug herum; in den kommenden drei Jahren darf er sich nach diesem Urteil nichts zuschulde kommen lassen. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurden

Man habe sich insbesondere bei der Festlegung des Strafmaßes für den Hauptangeklagten schwer getan, erklärte Richter Bäumler bei der Urteilsverkündung. Zwar habe dem Angeklagten keine Tötungsabsicht unterstellt werden können, er habe rechtzeitig von seinem Opfer abgelassen, so Richter Bäumler in der Urteilsbegründung, gleichwohl habe der Geschädigte aber lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht voll und ganz die Forderung des Nebenklägers. Selbst die Staatsanwältin hatte für den Hauptangeklagten zwei Monate weniger gefordert. Erschwerend für die Urteilsfindung sei auch gewesen, so Richter Bäumler, dass man bei beiden Angeklagten keine Einsicht in das offensichtliche Unrecht habe feststellen können. So kam es zar zum Täter-Opfer Ausgleich, aber bedauernde Worte oder gar eine Entschuldigung habe es bis heute nicht gegeben.