Das Naturschutzgroßprojekt Baar befasst sich nicht nur mit Biotopen, sondern auch mit der extensiven Grünlandbewirtschaftung, der BLHV sieht das Projekt kritisch. Foto: Strohmeier

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband sieht Naturschutzgroßprojekt Baar kritisch. Grünland ist Aufreger-Thema.

Donaueschingen/Hüfingen/Bräunlingen - Am Naturschutzgroßprojekt Baar muss sich das Städtedreieck mit einem großen Anteil bei den Kommunen beteiligen, gemäß des Gebietanteils. Momentan ist es noch im Planungsstand.

Das Gesamtprojekt wird zu 75 Prozent aus Mitteln des Förderprogrammes "chance.natur – Bundesförderung Naturschutz" finanziert. Weitere 15 Prozent der Kosten trägt das Land Baden-Württemberg und die verbleibenden zehn Prozent müssen von den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Tuttlingen bezahlt werden. Nimmt man diese zehn Prozent wiederum als 100 Prozent, so tragen die Landkreise 57,05 Prozent davon, 42,95 Prozent werden auf die einzelnen Kommunen umgelegt, dies ist ein geplanter Gesamtbetrag von 31. 620 Euro.

Von diesem Betrag bezahlt Donaueschingen 5767 Euro, Hüfingen 3532 Euro und Bräunlingen 1050 Euro.

Das Naturschutzprojekt Baar umfasst rund 440 Quadratkilometer von Königsfeld bis Blumberg. Ziel ist es zum einen die Wald-, Trocken- und Feuchtlebensräume für den Arten- und Biotopschutz sowie für den Biotopverbund zu sichern. Darüber hinaus wird auch die qualitative und quantitative Verbesserung der genannten Lebensräume angestrebt.

Zum anderen soll aktiv zum Klimaschutz beigetragen werden. Dieses soll durch die Wiedervernässung und Extensivierung der Moor und Grünlandnutzung sowie durch den Schutz der Wälder geschehen, da insbesondere Moore und Wälder wertvolle "Kohlenstoffdioxid-Senken" darstellen. Es ist ein Kerngebiet ausgewiesen, das 4960 Hektar groß ist, davon befindet sich 2758 Hektar (59 Prozent) in öffentlicher Hand, 766 Hektar (16) sind im Eigentum von Großgrundbesitzern und 1167 Hektar in sonstigem Privatbesitz. Einige Hektar des Gebiets gehören zu Fürstenberg Forst.

"Wir sehen die Sache positiv wenn das getan wird, was politisch zugesichert ist" erklärte Jens Borchers, Betriebsleiter von Fürstenberg Forst. Dabei nennt er vor allem einen funktionierenden "fairen ökonomischen Ausgleich". In der Planungsphase werden bis 2016 die Maßnahmen zur Erreichung der Projektziel erarbeitet. Beteiligt ist an dieser Planungsphase auch der Badische Landwirtschafltiche Hauptverband (BLHV) für die Landwirte.

Der neue BLHV-Geschäftsführer in Donaueschingen, Oliver Maier, geht von einer konstruktiven Mitarbeitsmöglichkeit seines Verbandes aus, dass so wenig wie möglich Probleme und die Einschränkungen bei der Bewirtschaftung der Flächen so gering wie möglich gehalten werden. "Erfreut ist darüber niemand", beschreibt er die Stimmung bei den Bauern. Er will zwar nicht von einer Zwangsenteignung reden doch eine Bevormundung sei es auf jeden Fall. Denn dies sei nicht das erste Naturschutzprojekt, welches massiv in die Eigentumsrechte der Landwirte eingreife.

Ein anderes gibt es bereits. Seit dem 1. Januar 2014 ist die Neuregelung zum Gewässerrandstreifen in Kraft. Dieses enthalte massive Bewirtschaftungseinschränkungen ab 2019 für die Fläche, welche sich innerhalb von fünf Meter zum Böschungsrand eines Gewässers befindet. Ein weiteres Verbot gibt es für die Landwirte, Grünflächen in Ackerland umzuwandeln. Begründet wird dies vom Ministerium für Ländlichen Raum mit der langen Tradition welches das Grünland in Baden-Württemberg habe, dass beim Umpflügen Kohlendioxid freigesetzt wird und Grünland somit den Klimaschutz unterstütze.

In keinem Satz der Begründung werde jedoch auf die Auswirkungen von Grünland eingegangen, welches zu Industriegebieten umgewandelt und zugebaut wird, so Maier. Der Landesbauernverband und der BLHV lehnen dieses Verbot als ungerechtfertigten Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Landwirte ab.