Insolvenzverfahren: Bei Kaltenbach bleiben Gutscheine gültig

Donaueschingen (gvo). Nach dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren hatte es im April nicht gut ausgesehen um die Zukunft der vier Modegeschäfte der Schonacher Familie Kaltenbach am Stammort Schonach (zwei), Villingen und in der Donaueschinger Karlstraße.

Das Amtsgericht in Villingen hat nun zum 1. Juni das Insolvenzverfahren eröffnet. In einer anschließenden Betriebsversammlung gab es vom Insolvenzverwalter, dem Rechtsanwalt Stefano Buck aus Achern, dann gut Nachrichten: Alle Geschäfte sollen erhalten bleiben und keiner der 24 Mitarbeiter soll seinen Arbeitsplatz verlieren.

In den Monaten April und Mai haben sie ihre Gehälter über das Arbeitsamt erhalten. Im Juni fließt das Geld wieder regulär über den Betrieb. Denn parallel haben die beiden bisherigen Geschäftsführer der finanziell gestrandeten Kaltenbach GmbH & Co. KG, Oliver und Axel Kaltenbach, am Neuanfang gearbeitet und einen Businessplan für die nun in der Gründung stehende Auffanggesellschaft erstellt.

Für die finanzielle Unterstützung dieses Plans wollen sie nun in Gesprächen Banken gewinnen. "Ich bin zuversichtlich, dass dies klappen wird", meint Rechtsanwalt Buck. Seinen Optimismus gewinnt Buck auch aus den Umsätzen der letzten beiden Monate. Die Kunden hätten dem Geschäft trotz der Schieflage nicht den Rücken gekehrt: "Die Kunden kaufen hier weiter ein und die Umsätze sind okay. Auch die Lieferanten bringen ihre Waren. Alles sieht sehr positiv aus."

Auch die Kunden sollen aus dem Insolvenzverfahren keinen Schaden nehmen. Zwar flossen die Gelder aus ausgestellten Gutscheinen in die Insolvenzmasse ein, wodurch die Kunden automatisch als Gläubiger Forderungen im laufenden Verfahren stellen können, falls sie sich in die in den Geschäften ausgelegten Listen eingetragen haben. Da die Insolvenzmasse nicht hoch ist und eine Bank zuerst bedient werden muss, dürfen sich die Kunden auf diesem Wege keine Hoffnungen machen. Müssen sie auch nicht. Denn die Kaltenbachs wollen in der neuen Gesellschaft die alten Gutscheine in vollem Umfang anerkennen.