Kämmerer Jürgen Gall (rechts) zeigte eine Collage dessen, wie der Blick auf Dobel künftig aussehen könnte. Foto: Gegenheimer

Teil-Flächennutzungsplan Windkraft Straubenhardt stößt weiterhin auf Widerstand. Gemeinde hat begrenzte Möglichkeiten.

Dobel - Zur Kenntnis nahm der Dobler Gemeinderat das Abwägungsergebnis Straubenhardts zu den von der Gemeinde eingereichten Stellungnahmen zum Teilflächennutzungsplan Windkraft, der am 16. Dezember in Kraft trat.

Mit Schreiben vom 20. Dezember hatte das Bürgermeisteramt Straubenhardt die Gemeinde Dobel informiert. Bereits in der Straubenhardter Sitzung zum Feststellungsbeschluss im September sei deutlich geworden, dass nahezu alle Argumente, die in vielen Stellungnahmen vorgetragen wurden – also auch die der Gemeinde Dobel – unberücksichtigt geblieben seien. Das war in der Vorlage zur ersten Dobler Gemeinderatssitzung des Jahres zu lesen.

"Es gab nun ungefähr zu jedem Gutachten ein Gegengutachten", erläuterte Bürgermeister Christoph Schaack. Straubenhardt gehe weiterhin von einer hohen Windhöffigkeit von 6,3 Metern pro Sekunde (m/s) im Bereich aus, ohne dass die detaillierten Daten je von der damals agierenden Altus AG veröffentlicht worden seien. So entstehe der Verdacht, dass mit dem Teilflächennutzungsplan eine steuernde Funktion der geplanten Windenergieanlagen vorgenommen werde.

Keine weiteren realisierbaren Gebiete

Die Dobler Verwaltung habe allerdings keine direkten rechtlichen Möglichkeiten, gegen den beschlossenen Teilflächennutzungsplan vorzugehen. Kämmerer Jürgen Gall zeigte auf, dass es auf Gemarkung Straubenhardt außer den nun ausgewiesenen Flächen keine weiteren für Windkraft interessanten oder realisierbaren Gebiete gibt.

Unter "Rechtslage" ist in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Windpark zu lesen: "Das Gebiet der Gemeinde Straubenhardt liegt vollständig im Geltungsbereich der Naturpark-VO. Nach § 4 Abs. 1 Naturpark-VO bedürfen Handlungen, die den Charakter des Naturparks verändern oder dessen Schutzzweck (§ 3 Naturpark-VO) zuwiderlaufen, einer Erlaubnis. Insbesondere ist das Errichten baulicher Anlagen erlaubnisbedürftig (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Naturpark-VO). Der Erlaubnisvorbehalt gilt jedoch nicht in den Gebieten des Naturparks, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Erlaubnis …als Erschließungszonen festgelegt sind. (Hierzu) …. gehören Flächen, die im jeweiligen Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windkraftanalgen vorgesehen sind (…)."

Umgeht Straubenhardt also mit seinem Vorgehen weitere, ansonsten erforderliche Genehmigungen im Naturparkraum? Ziemlich dreist findet Gall die Formulierung im Abwägungsergebnis zum Teilflächennutzungsplan, wonach "die Planung der Gemeinde Straubenhardt verhindert, dass weitere Windenergieanlagen noch näher an der Grenze zur Gemeinde Dobel... errichtet werden können". Drei der elf Windräder sind schon jetzt unmittelbar entlang der Gemarkungsgrenze geplant.

Kommune greift zu rechtlichen Mittel

Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks durch das Landratsamt Enzkreis wurde fristgerecht Widerspruch eingelegt. Weiterhin wurden, wie Schaack informierte, Rechtsmittel eingelegt, um die sofortige Vollziehbarkeit des Projektes zu verhindern.

Weiterhin gab Schaack bekannt, dass der versuchte Audiomitschnitt eines Schömberger Windkraftbefürworters in der jüngsten Dobler Gemeinderatssitzung bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht worden ist.

Gemeinderat Markus Treiber (Pro Dobel) erkundigte sich nach der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen. Der Bürgermeister berichtete, mit dem Bad Herrenalber Kollegen Norbert Mai  zusammengekommen zu sein und auch mit Neuenbürgs Bürgermeister Horst Martin Kontakt aufgenommen zu haben. Bekanntlich will sich auch die Stadt Neuenbürg – durch den Höhenstadtteil Dennach massiv betroffen – gegen das Straubenhardter Projekt zur Wehr setzen.