Dobel (mak). Ob sich denn das Gremium nicht an die Gemeindeordnung

Dobel (mak). Ob sich denn das Gremium nicht an die Gemeindeordnung halte. Das wollte in der jüngsten Sitzung des Dobler Gemeinderats Zuhörer Mathias Fey beim Punkt "Bürger fragen" wissen. So wohne doch ein Gemeinderat mittlerweile in Neusatz. Bürgermeister Wolfgang Krieg antwortete, man werde die Angelegenheit prüfen. Wie er gestern auf Anfrage unserer Zeitung sagte, "sind wir noch am Recherchieren". Der betreffende Gemeinderat habe sich bislang nicht umgemeldet und sei offiziell nicht umgezogen; er habe noch seine Wohnung in Dobel. Zur Info: Nach Paragraf 31, Absatz 1, und Paragraf 28, Absatz 1, der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, wenn sie die Wählbarkeit verlieren – das heißt auch, wenn sie nicht mehr Bürger der Gemeinde sind. Die Voraussetzungen für das Bürgerrecht sind in Paragraf zwölf, Absatz eins, geregelt, der Verlust des Bürgerrechts in Paragraf 13. Unter anderem ist nicht mehr Bürger einer Gemeinde, wer aus dieser wegzieht.