Dobel (geg). Der Eilantrag der Gemeinde Dobel vom Januar gegen den

Dobel (geg). Der Eilantrag der Gemeinde Dobel vom Januar gegen den sofortigen Vollzug der Baumaßnahmen zum Windpark Straubenhardt wurde vom Verwaltungsgericht Karlsruhe abgelehnt (wir berichteten). "Wir haben die 38-seitige Urteilsbegründung selbst erst am Montagnachmittag über unsere Anwaltskanzlei erhalten", erklärte Dobels Bürgermeister Christoph Schaack auf Nachfrage unserer Zeitung. Zum weiteren Vorgehen wolle er sich erst nach Rücksprache mit Fachanwalt Rico Faller äußern, der noch bis einschließlich kommenden Montag in Urlaub sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen ab Eingang hat die Gemeinde Dobel die Möglichkeit, Beschwerde gegen den Beschluss des Gerichtes einzulegen. "Es ist davon auszugehen", so Schaack, "dass wir in der kommenden Woche kurzfristig eine Gemeinderatssitzung einberufen werden". Ein genauer Termin wird noch bekannt gegeben.