Im September 2013 wurde der Supermarkt in Dobel überfallen. Jetzt wurde der 23-jährige Täter verurteilt: zu fünf Jahren Haft. Foto: Archiv

Gericht bleibt bei der Mindeststrafe. Discounter überfallen und sowohl Kassiererin als auch Kundin mit Waffe bedroht.

Dobel/Tübingen - Zu fünf Jahren Haftstrafe verurteilte die 1. Große Strafkammer am Landgericht Tübingen einen 23-Jährigen. Er hatte einen Discounter in Dobel überfallen und sowohl Kassiererin als auch eine Kundin mit der Waffe bedroht.

"Es war eine geplante Tat und keine Kurzschlusshandlung", verwies die Vorsitzende Richterin Maria-Anna in der Urteilsbegründung auf die Vorstrafen des Täters sowie auf die gravierenden Beeinträchtigungen der beiden Opfer, die das Gericht davon abhielten, einen minder schweren Fall anzunehmen, wie es die Verteidigung gefordert hatte. Zu sehr fielen die Schattenseiten ins Gewicht.

Gleichwohl blieb das Gericht bei der Mindeststrafe, die für den erwiesenen erpresserischen Menschenraub, eine besonders schwere räuberische Erpressung und das unerlaubte Führen einer Waffe von Gesetzes wegen vorgesehen ist.

"Das verdanken Sie ihrem Geständnis"

"Eigentlich wäre das bei diesem Sachverhalt nicht möglich, aber das verdanken sie ihrem Geständnis, den Einlassungen und dem Verhalten, das sie während des Prozesses zeigten", attestierte Schmid dem Angeklagten glaubhafte und ehrliche Reue.

Im Vorfeld hatte sie den Lebenslauf des 23-Jährigen gerafft dargestellt und dabei die unzureichend behandelte ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom)-Erkrankung als entlastenden Aspekt eingestuft, mit dem er allein gelassen worden sei. Andererseits war eben dieser Hintergrund die unberechenbare Gefahr in der Situation mit einer durchgeladenen Waffe, auch wenn es eine Schreckschusspistole war. "Der Antrag des Staatsanwalt war absolut fair, wenn man das alles berücksichtigt", untermauerte die Vorsitzende Richterin abschließend, warum die Strafkammer dem folgte.