Der geplante Windpark in Straubenhardt war erneut Thema in der Gemeinderatssitzung auf der Sonneninsel. Foto: Krämer

Vom Tiefschlaf der Dobler ist die Rede. Vollständigen Stellungnahme nicht möglich.

Dobel - Elf Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142,50 Metern, einem Rotordurchmesser von 113 Metern sowie einer Gesamthöhe von jeweils 199 Metern sind aktuell vorgesehen. Der Dobler Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung am Dienstagabend mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks in der Nachbarkommune Straubenhardt.

Das Gremium nahm die Anhörung der Behörden und betroffenen Gemeinden durch das Landratsamt Enzkreis vom 7. Mai zur Kenntnis. Es stimmte bei einem Nein der durch die Kanzlei Caemmerer Lenz abgegebenen Stellungnahme vom 10. Juni nachträglich zu.

Wie die Verwaltung ausführte, wurde durch das Landratsamt Enzkreis die Gelegenheit eingeräumt, sich innerhalb eines Monats ab Zugang der Unterlagen zu dem Vorhaben zu äußern und fachtechnische Anforderungen zu benennen. Zur eventuellen Anforderung weiterer Papiere oder Angaben sollte sich die Gemeinde bis zum 22. Mai äußern.

Die umfangreichen Unterlagen (drei Ordner), liegen seit 24. Juni für jedermann zur Einsicht aus und sind auch auf der Homepage des Landratsamts Enzkreis zu finden. Sie mussten zunächst von der Verwaltung, dem beauftragten Rechtsanwalt Rico Faller sowie Biologe Olaf Kiffel aus Mainz, der Dobel in artenschutzrechtlichen Themen berät, gesichtet und beurteilt werden.

Vorlagen für Bürger nicht beurteilbar

Es war laut Verwaltung bereits zu Beginn der Anhörung abzusehen, dass die Erarbeitung einer vollständigen Stellungnahme unter Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats nicht möglich ist. Die Stellungnahme wurde deshalb von Faller auf der Grundlage der bestehenden, sehr eindeutigen Beschlusslage des Gemeinderats zum geplanten Windpark Straubenhardt sowie der im Zuge des Teilflächennutzungsplans am 15. Januar gegenüber der Kommune Straubenhardt abgegebenen Erklärung entwickelt. Der Rechtsanwalt schlägt vor, die Einwendungsfrist während der Beteiligung der Öffentlichkeit zu nutzen, um die Dobler Stellungnahme noch zu ergänzen und auszubauen.

Die Erklärung vom 10. Juni, die mit wesentlicher Unterstützung von Biologe Kiffel entstanden ist, wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis überlassen und ist mittlerweile auch auf der Homepage der Gemeinde Dobel nachzulesen.

Bernhardt Kraft (PD), der am Montag bei der Demo in Straubenhardt gegen die Wind-Industrieanlagen teilnahm, meinte, die Dobler verharrten noch im Tiefschlaf. Sie wüssten anscheinend nicht, was auf sie zukomme.

Markus Treiber (PD) stellte fest, dass die Bürger beim Verfassen einer Einwendung völlig überfordert seien. Man war sich einig, mit der Bürgerinitiative "Gegenwind Straubenhardt" Kontakt aufzunehmen. Vielleicht könne sie Hilfe anbieten. Die Gemeinde würde Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Beim Tagesordnungspunkt "Bürger fragen" meinte Wilhelm Peppler, die Vorlagen seien für Bürger nicht beurteilbar. Es gebe keine brauchbaren Messdaten. Diese würden geheim gehalten. Im Übrigen werde Infraschall nicht einmal erwähnt. Er sprach von einer Farce.

Etwaige Einwendungen der Öffentlichkeit gegen das Vorhaben können innerhalb der Auslegungsfrist und bis zwei Wochen nach deren Ablauf, also von Mittwoch, 24. Juni, bis einschließlich Donnerstag, 6. August, schriftlich beim Landratsamt Enzkreis, Umweltamt, oder bei den Stellen, bei denen der Antrag mit Unterlagen ebenfalls zur Einsichtnahme ausliegt, erhoben werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.