Geplanter Windpark in Straubenhardt erneut Thema im Dobler Gemeinderat

Von Markus Kugel

Dobel. Wegen des geplanten Windparks in Straubenhardt musste sich der Dobler Gemeinderat am Dienstagabend mit Stellungnahmen beschäftigen.

Vorgesehen sind aktuell elf Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142,50 Metern, einem Rotordurchmesser von 113 Metern sowie einer Gesamthöhe von jeweils 199 Metern. In der Sitzung des Dobler Gemeinderats stand nun der Punkt "Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks in Straubenhardt" auf der Tagesordnung.

Der Gemeinderat stimmte den durch die Kanzlei Caemmerer Lenz im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ergänzend abgegebenen Stellungnahmen nachträglich zu. Waren diese doch in den Sommerferien an die Adresse des Landratsamts Enzkreis geschickt worden.

Die Firma CFD Consultants wurde beauftragt, eine Bewertung des TÜV-Gutachtens vorzunehmen und eine numerische Strömungsanalyse für den geplanten Windpark Straubenhardt durchzuführen. An den Kosten des Auftrags beteiligten sich sowohl Bad Herrenalb als auch Neuenbürg.

Das Fazit von CFD Consultants lautete: "Die ermittelte Windhöffigkeit der einzelnen Anlagenstandorte ist signifikant geringer als im TÜV-Gutachten ausgewiesen. Auf Grund der oben beschriebenen Einschränkungen sind die ermittelten Windwerte als obere Abschätzung anzusehen. Die tatsächlich zu erwartenden Werte sind mit hoher Wahrscheinlichkeit geringer. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist ein wirtschaftlicher Betrieb des geplanten Windparks fragwürdig."

Anregungen und Bedenken

Der Dobler Gemeinderat stimmte mit Blick auf die geplante Errichtung einer Windenergiezone zudem einer weiteren Stellungnahme der Kanzlei zu. Wurde doch die Gemeinde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe über die beabsichtigte Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Albtal und Seitentäler" sowie das Landschaftsschutzgebiet "Albtalplatten und Herrenalber Berge" informiert. Und aufgefordert, Anregungen und Bedenken mitzuteilen. Vonseiten des RP heißt es hier unter anderem, dass Windenergieanlagen unterhalb eines Abstands von einem Kilometer als bestimmend für das Landschaftsbild wahrgenommen werden. In der Stellungnahme kommt zum Ausdruck, dass es – mangels rechtmäßiger Flächennutzungsplanung – schon an der Erforderlichkeit der Änderung der Verordnung fehle. Erst recht aber fehle es an überwiegenden sachlichen Gründen. Das Naturschutzgebiet werde falsch gewichtet.