Rege Bautätigkeit herrscht parallel zur Landstraße zwischen Dennach und Dreimarkstein. Foto: Gegenheimer Foto: Schwarzwälder-Bote

Windpark: Entscheidung über Beschwerde zum abgelehnten Eilantrag / Erfolgsaussichten stehen bei zehn bis 30 Prozent.

"Wenn der Goliath in Karlsruhe sitzt – vielleicht ist Dobel ja der David", brachte Roy Kieferle (PD) seinen Standpunkt zum weiteren Vorgehen in Sachen Windkraft Straubenhardt prägnant auf den Punkt.

Dobel. Wieder hatte eine außerordentliche Gemeinderatssitzung anberaumt werden müssen, denn wieder war eine Entscheidung, auf die zeitnah reagiert werden muss, in der Ferienzeit gefallen: Am Montag, 31. August, hatte die Gemeinde Dobel den abschlägigen Bescheid des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe zum Eilantrag über einen Baustopp für die Straubenhardter Windkraftanlagen erhalten (wir berichteten). Innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, also bis Montag, 14. August, muss Dobel reagieren, wenn Beschwerde eingelegt werden soll. Und das möchte die Gemeinde tun.

Formalien geprüft

Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Gemeinderat, der bis auf zwei Mitglieder trotz Urlaubszeit versammelt war, mit acht zu drei Stimmen dafür. Leicht hat sich das Gremium die Entscheidung nicht gemacht.

Rechtsanwalt Rico Faller setzte sich mit der Bewertung der VG-Ablehnung ausführlich auseinander. Dass der Antrag Dobels zulässig gewesen sei, habe Karlsruhe gesehen. Dann aber sei das VG einem anderen Weg gefolgt als die antragstellende Gemeinde. Formell sei an der seinerzeitigen Genehmigung durch das Landratsamt Enzkreis alles okay gewesen. Materiell sei leider nicht auf die vorhandenen Ungereimtheiten in den beiden Windgutachten eingegangen worden: "Es wurde der Schwerpunkt auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz und den Willen des Gesetzgebers gelegt, Windenergie zu fördern", so Faller. Zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erklärte Faller, Dobel als Gemeinde hätte hier nur eingeschränkt Argumentationsrecht.

Bessere Chancen hätte ein Umweltverband gehabt, dessen originärer Zweck der Schutz der Umwelt sei. So habe das Gericht schwerpunktmäßig die Formalien geprüft und keine Fehler gefunden. Zum Thema Lärm gelte nach wie vor die teils veraltete Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), solange nicht eindeutig gesicherte Erkenntnisse anderes belegten.

Der VG habe hier "wenig mutig" die bisherige Rechtsprechung übernommen. Zum Tourismus schließlich, so der Anwalt, sei leider nur auf eine der eingereichten Studien eingegangen worden. Aber selbst wenn dies moniert werden könne: Es sei wie vieles in dieser gerichtlichen Stellungnahme eine Wertungssache. Die Genehmigung werde kaum komplett zurückgezogen, höchstens in bestimmter Weise eingeschränkt (zum Beispiel Nachtbetrieb). Zusammenfassend, so Faller, gebe es einige Schwachstellen im Ablehnungsschreiben, aber er sei skeptisch, ob eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim, der nächsthöheren Instanz, erfolgreich sein könne. Seine prognostizierten Erfolgsaussichten: zehn bis 30 Prozent.

Zwischen 10 000 und 15 000 Euro, so Bürgermeister Schaack, wären für den Beschwerdeweg veranschlagt. Bisher habe man knapp 100 000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten gezahlt. Seiner Kenntnis nach wolle die Waldklinik in die nächste Instanz gehen, die Bürgerinitiative Gegenwind habe noch keinen Bescheid des VG.

Dann war der Ring frei für die Gemeinderäte. Lothar König (PD) zeigte sein Unverständnis dafür, dass der Infraschall – bei Mensch und Tier – nicht berücksichtigt werde. Die mögliche fehlende Wirtschaftlichkeit der Anlagen, die Markus Treiber (PD) und Bernhard Kraft (PD) ins Spiel brachten, sei, so Faller, für die gerichtliche Abwägung unerheblich. Das sei Betreiberrisiko. Jochen Neubauer (FuD) wollte Konkretes zu den "30 Prozent Erfolgsaussichten" wissen. Faller erläuterte die Möglichkeit, dass der VGH an manchen Stellen anders werten könnte, beispielsweise bei den UVP-Vorschriften.

Bärbel Schöffler (FuD) und Martina Naumann (PD) erklärten, dem Beschwerdeweg der finanziellen Belastung für die Gemeinde wegen nicht zustimmen zu wollen. Bernd Bischoff (PD) ging noch einen Schritt weiter und sagte, die Beschwerde sei aussichtslos, man könne nun nur Wunden lecken und dem verlorenen Geld nachtrauern.

Hoffen auf Einsehen

Markus Treiber (PD) argumentierte gegensätzlich: Er würde auch den letzten Strohhalm noch ergreifen. Vielleicht habe der VHG durch die Häufung an Beschwerden irgendwann ein Einsehen. Die "Doppelmoral beim Umweltschutz" brachte den Gemeinderat auf.

Auch der Bürgermeister zeigte Flagge fürs Weitermachen, da er "seine Verpflichtung gegenüber Bürgern und Ansiedlungen in Dobel" sehe. Dem schloss sich Thomas Mangler (FuD) an.

Bis 31. August muss eine Begründung zur Beschwerde nachgeliefert werden. Dann ist die Entscheidung der hier höchsten Instanz, des VGH, abzuwarten. Das Hauptverfahren, die eigentliche Klage, von der einstweiligen Verfügung unberührt, wird weiter betrieben. Hier hoffte Faller auf "eventuell neuen Input durch neue Gutachter".