Gemeinderat: Nur aktive Mitglieder dürfen feiern

Dobel (geg). Benutzungsgebühren im Rahmen von Privatveranstaltungen hat der Dobler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für Feuerwehrgerätehaus und Übungsraum des Musikvereins in der Grundschule beschlossen.

Pauschalefestgelegt

Bereits nach den Sommerferien hatte die Verwaltung festgelegt, dass der Kindergarten nicht mehr für private Feste genutzt werden darf.

Künftig ist für die Nutzung des Feuerwehrmagazins eine Pauschale von 25 beziehungsweise 50 Euro je nach genutzten Räumlichkeiten, für den Musikvereinsraum 20 Euro an die Gemeinde zu entrichten. Klargestellt wurde außerdem, dass nur Anlässe aktiver Mitglieder – bei der Feuerwehr einschließlich Alterswehr – und nicht solche von Familienmitgliedern dort gefeiert werden dürfen.

Als Dobler Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel beim Abwasserverband Albtal wurde Bürgermeister Christoph Schaack, als sein Stellvertreter der Erste Stellvertretende Bürgermeister Bernhard Kraft einstimmig gewählt.

Erheblicher Substanzaustausch

Unter Sonstiges informierte Bauamtsleiter Jürgen Gall über eine Immobilie auf Dobler Gemarkung im Eyachtal, das seit Jahrzehnten unbewohnte, seither denkmalgeschützte Anwesen Eyachmühle 5, schräg gegenüber dem Gasthaus Eyachmühle. Zu dessen Los seien immer wieder Anfragen bei der Gemeinde eingegangen. Diese habe nun im Sommer den Antrag des Eigentümers zur Sanierung im Bestand zur Kenntnis erhalten. Zwischenzeitlich sei ein Schadensgutachten der Denkmalbehörde zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Sanierung nur mit erhebli-chem Substanzaustausch erfolgen könnte. Da die Sanierung damit einem Abbruch fast gleichkäme, wurde das Gebäude aus der Liste der Kulturdenkmale gelöscht, für den Eigentümer gibt es keine denkmalpflegerischen Forde-rungen mehr.