In den alten Wohngebieten "Blumen" und "Krumme Äcker" soll ein modernisierter Bebauungsplan den Anwohnern mehr Freiheiten bei zukünftigen baulichen Maßnahmen ermöglichen. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungspläne: Räte finden manche Ungereimtheit / Modernisierung tut in manchen Fällen not

Von Anja Schmidt

Dietingen modernisiert seine alten Bebauungspläne. Größere Anlagen, die Bevölkerungsgruppen ansprechen und daher eine hohe Parkfrequenz erwarten lassen, bleiben unzulässig.

Dietingen. Die Bebauungspläne "Krumme Äcker" und "Blumen" stammen aus den 70er- und 80er-Jahren. Die damals getroffenen Begrenzungen in den Plänen seien inzwischen überholt, sagte Bürgermeister Frank Scholz im Ortschaftsrat Dietingen. Mitunter sei es zu Streitigkeiten mit den Bauherren gekommen und die Gremien müssten sich immer öfter mit Befreiungsanträgen auseinandersetzen. Als Negativbeispiel der alten Bebauungspläne nannte Scholz die Festsetzung bestimmter Zäune, wobei sich die Bauherren in jüngster Zeit, und daher auch bei Um-, An- und Neubauten in den beiden Wohngebieten, eher gegen standardisierte Dachformen und Dachneigungen zur Wehr setzten. Im Entwurf wurden daher jetzt Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer, auch bei Nebenanlagen, Garagen und Carports für zulässig erklärt.

Einen besonders genauen Blick hatte Ines Kaul auf die vorgelegten Entwürfe geworfen. Während im Wohngebiet nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden, wurden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, wie auch Läden und Wirtschaften ausgeschlossen. Warum, fragte sich die Rätin, insbesondere deshalb, weil im entsprechenden Gesetzestext etwa kirchliche Anlagen explizit gestattet seien.

Dahinter stecke die Befürchtung, dass bei größeren Anlagen gesteigerter Publikumsverkehr erwartet wird, erläuterte Scholz die Überlegungen der Verwaltung. Gegen ein Nagelstudio etwa, sei indes nichts einzuwenden, wobei der Betrieb dann im Einzelfall betrachtet werden müsse. Weiteren Erklärungsbedarf sah Kaul auch beim Verbot für Hundezwinger. In früheren Jahren hätte aufgrund des alten Bebauungsplans sogar ein Hundezwinger abgebaut werden müssen, brachte Albert Scheible ein. Im neuen wird die Unzulässigkeit von Zwingern zwar wiederholt, erklärte Scholz, allerdings beziehe sich das Verbot nur auf Züchter. Einzelne Hunde dürften fortan im Zwinger gehalten werden.

Außerdem nicht zulässig sind Sende- und Empfangsanlagen. Wie aber auch bei den anderen Festsetzungen gelte der Bestandschutz für bestehende Anlagen, so Scholz. Echtes Kopfzerbrechen bereiteten dann die neuen Bestimmungen für Auffüllungen und Abgrabungen. Unzulässig wären sie nur dann, wenn sie über einen Meter über den natürlichen Geländeverlauf hinausragen. "Bei 99 Zentimeter entsteht aber auch schon ein ordentlicher Wall", führte Kaul den anderen Räten vor Augen.

Das war dann doch allen zu viel des Guten – bis der Blick auf den Bebauungsplan "Krumme Äcker" fiel. Dort war nämlich im Gegensatz zum Bebauungsplan "Blumen" ein weiterer Passus eingefügt, stellten die Räte beruhigt fest, der da lautet: "Nachbargrundstücke sind höhenmäßig gegeneinander auszugleichen". Da im Bebauungsplan "Blumen" noch einiges andere nicht aufgeführt war, beauftragten sie die Verwaltung, den Plan an "Krumme Äcker" anzupassen. Dieser Entwurf wird noch im Zusammenhang mit den veralteten Bebauungsplänen in Irslingen und Böhringen betrachtet, bis er dem Gemeinderat vorgelegt wird. Segnet dieser den Entwurf ab, erfolgt die Offenlage. Dann können Behörden wie Anwohner dazu Stellung nehmen.