Hundesteuererhöhung beschlossen / Befreiungen möglich

Dietingen (apf). Sehr viel Mühe hat sich die Verwaltung gemacht und die Hundesteuersatzung überarbeitet. Bürgermeister Frank Scholz stellt sie dem Dietinger Gemeinderat vor. Damit hat das Rathaus eine Anregung des Landratsamts aus dem Herbst 2013 aufgegriffen, die Gebührensätze zu überprüfen.

Die aktuellen Hundesteuersätze stammen aus der Satzung von 1996, die lediglich im Zuge der Euro-Umstellung 2002 angepasst worden seien. Die Hundesteuer habe einen ordnungspolitischen Charakter, erklärt der Bürgermeister. Hauptziel sei, dass die Hundehaltung in der Gemeinde nicht grenzenlos wachse. Im März 2014 seien 187 Hunde in der Gesamtgemeinde registriert worden: 86 in Dietingen, 30 in Irslingen, 46 in Böhringen, 13 in Rotenzimmern und zwölf in Gößlingen.

Der Gemeinderat beschließt, die Steuer ab Januar 2015 auf 108 Euro für den ersten Hund anzuheben; bisher werden 72 Euro fällig. Der zweite Hund kostet den doppelten Satz. Diese "Anpassung" wird vom Bürgermeister als "ausgewogen" bezeichnet – auch mit Blick auf den jahrelangen Verzicht einer Erhöhung und auf andere Gemeinden, in denen zum Teil seit 2009, wie in Oberndorf oder Lauterbach, 96 Euro gefordert werden.

Daneben sind in Dietingen Befreiungen und Ermäßigungen möglich. Hier hat man Blinden-, Wach- und Jagdhunde im Blick, aber auch Schutzhunde oder Hunde älterer und bedürftiger Menschen.