Bei einem Feuerwehreinsatz (auf dem Bild eine Feuerwehrübung in Villingendorf) arbeiten Feuerwehr und DRK oft Hand in Hand. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

Gebäudebrand: Anlass: Änderung der Feuerwehrsatzung / Einsatz des DRK bisher weiter ohne Entlohnung

Im Kreis Rottweil eilen DRK-Helfer bei einem Gebäudebrand automatisch zur Hilfe. Alle Gemeinden befürworteten einen entsprechenden Antrag, diesen Einsatz zu entgelten. Bis auf Dietingen. Dort wurden die Gemeinderäte nicht informiert.

Dietingen. Eigentlich ist die Änderung einer Feuerwehrsatzung keine große Angelegenheit. Die Kosten für den Feuerwehreinsatz werden aus Rechtssicherheitsgründen in die Satzung aufgenommen. Doch zwischen Satzungsänderung und Beschluss des Dietinger Gemeinderats meldete sich Bernd Kirholzer zu Wort. Was er berichtete, war seinen Ratskollegen neu.

Alle Gemeinden bis auf Schramberg und Dietingen hätten sich dazu entschieden, nicht nur der Feuerwehr einen Kostenersatz zu gewähren, sondern automatisch auch dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), wenn die Feuerwehr zu einem Gebäudebrand ausrücke. Um Hintergründe zu verstehen und um den Zusammenhang zwischen Feuerwehr und DRK herzustellen, muss ein wenig ausgeholt werden.

Das Feuerwehrgesetz wurde am 17. Dezember 2015 um einen Absatz ergänzt. Dem Paragraph 30 wurde hinzugefügt: "Ehrenamtlich tätige Angehörige der Träger der Katastrophenhilfe können auf Anforderung des Bürgermeisters oder des Technischen Einsatzleiters bei ihrer Organisation an einem Einsatz mitwirken." Konkret bedeute dies, dass ein Ortsverein oder eine Bereitschaft auf Anforderung bei einem Feuerwehreinsatz zur Amtshilfe eingesetzt werden könne. Es bleibe zwar ein DRK-Einsatz, aber auf der Grundlage der örtlichen Entschädigungssatzung der Feuerwehr, erläuterte Kreisbereitschaftsleiter Michael Häring.

Um hier eine Rechtssicherheit herzustellen, wurde die Alarm- und Ausrückordnung (AAO) der Feuerwehren und des DRK im Kreis geändert und als Antrag auf dem Gemeindetag im Juni 2016 den Bürgermeistern vorgestellt. Mit ihrer Zustimmung zeigten sich die Gemeinden einverstanden, dass ab einem Gebäudebrand das DRK automatisch, also ohne Aufforderung, mit anrücken soll und der dafür notwendige Einsatz der DRK-Helfer, identisch zu den Feuerwehren, mit einem Entgelt entlohnt wird.

Sämtliche Gemeinden im Kreis Rottweil folgten diesem Antrag, bestätigte Häring. Mittlerweile auch Schramberg. Die meisten Gemeinden hätten mehr als bereitwillig reagiert. Dietingen bleibt also als einzige Gemeinde außen vor. Freilich ist die Gemeinde nicht verpflichtet. Das Gesetz spricht nur von "kann" und nicht von "muss". Das betonte Bürgermeister Frank Scholz: "Es wurde auf dem Gemeindetag nicht beschlossen, sondern nur empfohlen."

Aber auch die Empfehlung gab der Bürgermeister nicht an die Entscheidungsträger, mithin den Gemeinderat, weiter, die erst durch Gemeinderat Kirholzer (DRK-Helfer) davon erfuhren.

Der ersten Reaktion der Räte in jüngster Sitzung, die Satzungsänderung zurückzustellen, hielt Scholz entgegen, dass sich die Feuerwehr dann weiterhin im rechtsfreien Raum bewege. Er schlug vor, sie zu beschließen und nach der nächsten Ausschusssitzung der Feuerwehr im September noch einmal über die Satzung zu beraten.

Mit sieben Ja- und fünf Nein-Stimmen wurde die Satzung verabschiedet, obwohl Hildegard Flaig befürchtete, dass "es dann so bleibt".

Diese Gemeinderats-Sitzung fand am 3. April statt. Dietingens Feuerwehrkommandant Dominik Weißer wurde darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt. Hält es allerdings auch nicht für notwendig. "Ich bin da, wenn’s brennt. Alles andere geht Herrn Scholz an", reagierte er auf Nachfrage.

Michael Häring gibt ihm recht. Das Entgelt für den DRK-Einsatz müsse nicht in der Feuerwehrsatzung festgehalten werden. Es genüge die Zustimmung der Gemeinderäte. Doch wie auch immer in Dietingen entschieden werde: "Wir eilen bei Notfällen in jedem Fall zu Hilfe", betonte Häring.