Bereits die Sitzung des Bauausschusses verfolgten viele Zuschauer in Gößlingen. Bis auf Gemeinderäte, die nicht dem Bauausschuss angehören, blieb die Zahl der Interessierten im Verlauf der Gemeinderatssitzung konstant. Foto: Schmidt Foto: Schwarzwälder-Bote

"Dietinger Wasen": Bebauungsplan geht erneut in die Offenlage / Bürger können sich äußern

Der "Dietinger Wasen" soll weiterhin ein Waldwohngebiet bleiben. Mit dem neu aufgelegten Bebauungsplan will die Gemeinde die Attraktivität des Gebiets steigern.

Dietingen. Das Wohngebiet Wasen hat ein besonders Flair. Anders als andere Baugebiete auf der grünen Wiese liegt es idyllisch inmitten eines Waldgebiets. In den teilweise sehr großen Gärten wachsen hohe Tannen.

Die Ausführungen von Bürgermeister Frank Scholz im Gemeinderat können daher nicht wundern, wenn er beschreibt, dass die Baufenster aufgrund der natürlichen Gegebenheiten und Topographie nicht immer denen im Bebauungsplan entsprechen konnten. Von Baubeginn an, also ab den 1960er-Jahren musste der Gemeinderat daher mit Befreiungen nachhelfen.

Die für die Verwaltung notwendige Neuauflage eines Bebauungsplans strebt allerdings eine Verbesserung der Lage an. Es soll die Sicherheit der Anwohner gewährleistet werden. Nicht mit dem Ziel, das Wohngebiet zu vergrößern, sondern den Generationswechsel zu unterstützen, betont Scholz.

Als der Bebauungsplan damals aufgestellt wurde, war noch kein 30 Meter großer Abstand zur Waldfläche vorgegeben, erläuterte er. Zum Schutz der Anwohner hätten sich die Vorschriften inzwischen dahingehend geändert, weshalb im neuen Plan die erforderlichen Waldabstände eingehalten werden sollen.

Im Bebauungsplan "Wasen Gesamtplan" werden die Flächen neu gestaltet und stufenweise eine maximale Höhe der Bäume von 14 Metern vorgeschrieben. Damit könne dauerhaft ein ordnungsgemäßer Waldabstand erreicht werden.

Die Stellungnahmen der Behörden, die nach der Offenlegung eintrafen, wurden im Ratszimmer nur kurz angesprochen. Allerdings ging aus den Erläuterungen des Bürgermeister hervor, dass den Flächen keine andere Nutzung zugewiesen werde. Außerhalb der Flächen, die bereits rechtskräftig überplant wurden, werden keine zusätzlichen Grundstücke geschaffen.

Entsprochen wurde dem Antrag eines Bürgers. In den Unterlagen wurde sein Anliegen folgendermaßen formuliert: Auf den privaten Grundstücken auf der nördlichen Seite des Einsteigerwegs beziehungsweise der westlichen Seite des Lärchenwegs entfällt die Grünordung mit einer Fläche für Waldrandgestaltung. In der Sitzung verdeutlichte Scholz, dass für die Anwohner der Wald ein Sicht- und Lärmschutz darstelle. Dieser Anregung hätten sich etliche Anlieger angeschlossen, sagte Scholz.

Unter dieser Betrachtung müssten die Baufenster wieder auf den Status vor der Planung gesetzt werden, da der Waldabstand von 30 Metern mit den neuen Baufeldern "bei weitem überschritten würde". Durch die Zustimmung der Gemeinderäte geht der Plan nun erneut in die Offenlage.