
Sanieren heißt heilen, auch wenn Stadterneuerung bis in die 70er Jahre mancherorts als zweite Zerstörung Deutschlands missverstanden wurde. Einiges wurde verschandelt statt verschönert. Besonders schwierig kann die Heilung eines Gebäudes werden, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt, denn dann sind Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
In Deutschland gibt es etwa eine Million Denkmale: Kirchen, Burgen, Schlösser, aber auch viele ganz normale Wohnhäuser. Wie viele es genau sind, lässt sich kaum sagen. Mit statistischen Daten tut man sich im Denkmalschutz schwer”, sagt Kathrin Beck von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Wiesbaden. Auch über die Zahl, wie viele Denkmäler, insbesondere Wohnhäuser, saniert werden müssten, könne nur gemutmaßt werden. „Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, was zu tun ist.” Fachleute sehen gerade bei den noch nicht komplett modernisierten Denkmalen ein großes Potenzial. „Ich freue mich, dass energetische Denkmalsanierung als städtebauliches Thema angekommen ist.
Man kann aber schon Bedenken haben, was das für die Baukultur und das Gesicht der Städte bedeutet”, sagt die hessische Landeskonservatorin Roswitha Kaiser. In der Ära von Energiewende und Klimaschutz sei der Besitz eine besondere Herausforderung, weil an Unterhaltung und Erneuerung behördlicherseits besondere Anforderungen gestellt werden. Zeitgemäß und nachhaltig ist bei Denkmalen heute nur eine Sanierung, die auch energieeffizient ist. Diese bedeutet in der Regel eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle und eine Modernisierung der Heiztechnik. Kellerdecken, Fassaden und das Dach müssen gedämmt werden, Fenster und Türen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Das alles ist kein Problem, könnte man meinen. Aber wenn kein Stein auf dem anderen bleibt, ist die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes schnell dahin. Oder umgekehrt: will man ein denkmalgeschütztes Haus sanieren, muss man behutsam vorgehen. Das ist ein rechtliches Muss, um den Charakter des Baudenkmals zu erhalten. Viele Hindernisse liegen auf der Hand. Platten zur Wärmedämmung einer denkmalgeschützten Schmuckfassade müssen innen angebracht werden. Auch darf ein Fachwerkhaus aus der Renaissance nicht mit einem grellbunten PVC-Fassadenbelag oder mit ungeteilten Kunststofffenstern verunstaltet werden.