Während mühevoll die Scheiben freigekratzt werden, läuft bei manchem schon der Motor. Experten raten ab. Nicht nur die Umwelt hat daran zu schlucken, auch sind langfristig Motorschäden nicht ausgeschlossen. Foto: Pleul

Mitteilung des Deißlinger Ordnungsamts warnt Bürger. Lärmbelästigung und Schäden am Fahrzeug.

Deißlingen - Klirrende Kälte und dick vereiste Scheiben: Da lässt so mancher morgens beim Eiskratzen das Auto laufen, um die Scheiben schneller frei zu bekommen. Doch die Autofahrer riskieren damit ein Bußgeld und einen Schaden am Auto.

"Bei den derzeitigen Temperaturen muss man leider immer wieder beobachten, dass viele Autofahrer bei laufendem Motor ihr Fahrzeug vom Eis befreien. Dies bedeutet für die Umwelt eine zusätzliche Belastung mit Schadstoffen, aber oft auch für den Nachbarn eine unnötige Belästigung durch Lärm. Nach § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ist unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand verboten. Wir bitten hiermit künftig auf die vermeidbaren Abgas- und Lärmbelästigungen im Sinne der Nachbarschaft und auch mit Rücksicht auf die Umwelt zu verzichten", heißt es in einer Mitteilung des Deißlinger Ordnungsamts an die Bürger der Gemeinde.

Neben der Belästigung anderer läuft der Fahrer auch Gefahr seinem "Heilix Blechle" Schaden zuzufügen. "Im Leerlauf kann der Motor schneller verschleißen. Zudem verbraucht der Wagen extrem viel Kraftstoff", sagt der Kfz-Experte einer Versicherung. Autofahrern rät er, ihre Windschutzscheibe mit einer speziellen Plane abzudecken, die die Scheibe von Eis und Schnee freihält.

Im Leerlauf werde der Motor deutlich langsamer warm als im Fahrbetrieb und deshalb nicht ausreichend mit Öl versorgt. Langfristig könne das zu Schäden führen, teure Reparaturen seien eventuell die Folge.

Und der Kfz-Experte ergänzt: "Auch beim Losfahren sollte man dem Motor eine Aufwärmzeit gönnen und nicht sofort Vollgas geben. Je nach Modell und Alter braucht er rund zehn Kilometer, um warm zu werden".