Dieses Hinweisschild zur Mit-Fahr-Bank ist in Bünsdorf (Schleswig-Holstein) zu sehen. Foto: Rehder

Gemeinderat stellt weitere Weichen für Mobilitätskonzept. Vier Beschilderungen aufgestellt.

Deißlingen - Die Nachhaltigkeitsregion "FÜNF G" beschäftigte sich mit einem Mobilitätskonzept. Das berichtete Bürgermeister Ralf Ulbrich in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

"FÜNF G" das sind die Gemeinden Aldingen, Denkingen, Deißlingen, Frittlingen und Wellendingen. Man sei sich nach einer Besichtigung in einer Arbeitsgruppe einig, dass ein Bürgerbus-Modell wie etwa in Dornhan nicht auf die Nachhaltigkeitsregion übertragbar sei. Vielmehr seien individuelle Fahrten notwendig. Dabei herrschte Klarheit, dass das Modell "Spurwechsel" wie in Deißlingen auch für die anderen vier Gemeinden sinnvoll und erstrebenswert ist.

Im August gab es dann die Empfehlung, in der N-Region ein Modell eines Elektro-Bürgerautos aufzubauen. Dazu sollen in jeder Gemeinde ein Elektrofahrzeug und die notwendige Ladeinfrastruktur beschafft werden. Deißlingen wird die anderen vier Gemeinden mit seiner Erfahrung unterstützen. Das Logo und der Name werden auch in der N-Region verwendet und zusammen im Verbund mit Dauchingen und Niedereschach soll das Modell weiterentwickelt werden. Die ersten Beschlüsse in den Gemeindeparlamenten wurden bereits gefasst.

Ein weiterer Baustein solle die Mobilität in den fünf Gemeinden der Nachhaltigkeitsregion ergänzen. Das sogenannte "Mitfahrbänkle" kommt. Aus Mitteln der N-Region werden pro Gemeinde zunächst zwei diese Wartebänke aufgestellt. Sie gibt es bereits in mehreren Gemeinden deutschlandweit und sind eine Fortentwicklung des früher gebräuchlichen Trampens. In einer auffälligen Gestaltung und entsprechender Beschilderung signalisieren sie dem vorbeifahrenden Autofahrer, dass man in die angezeigte Fahrtrichtung mitgenommen werden will. Deißlingen begnügt sich jedoch nicht mit zwei Mitfahrbänkle. Es werden aus eigenen Mitteln noch zwei zusätzliche installiert. Einstimmig wurde in der Sitzung dem entsprechenden Vorschlag der Gemeindeverwaltung zugestimmt.