Zwei oder zehn Mal? Das Gericht versucht herauszufinden, wie oft der Angeklagte Marihuana an seinen Freund verkauft hat. (Symbolfoto) Foto: dpa

Angeklagter gibt vor Gericht nur Angaben zu seiner Person ab. Anzahl der Taten bleibt unklar. Wichtige Zeugin fehlt.

Deißlingen/Rottweil - Nachdenklich sitzt der Angeklagte auf dem schwarzen Stuhl im Amtsgericht in Rottweil. Dunkles Hemd, dunkle Hose. Die Hände gefaltet. Der 26-Jährige soll in zehn Fällen geringe Mengen an Marihuana an einen früheren Freund verkauft haben.

"Wenn Sie nichts sagen wollen, dann müssen Sie das auch nicht", instruiert Richterin Nolte am Donnerstag. Und daran hält sich der junge Mann aus der Gemeinde Deißlingen, der beschuldigt wird, in mindestens zehn Fällen 2,25 Gramm Marihuana zu je 25 Euro verkauft zu haben. Der Angeklagte äußert sich nicht dazu. Im Gegenteil: Während der gesamten Sitzung gibt er lediglich Informationen zu seiner Person Preis.

Ähnlich verhält es sich mit dem ersten Zeugen. Der 25-Jährige aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis soll im Zeitraum zwischen Juni 2012 und Juni 2013 bei seinem früheren Freund - dem Angeklagten - Marihuana gekauft haben. Nach eigener Aussage soll es sich dabei um ein bis zwei Mal gehandelt haben. Wann sich das genau zugetragen habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern.

"Ich will eigentlich auch keine Aussage mehr machen", so der 25-Jährige. Er habe der Polizei bereits alles mitgeteilt, die dem jungen Mann auf den Zahn gefühlt und dessen Wohnung durchsucht hatte. Gefunden habe sie 0,1 Gramm Marihuana, so der Zeuge, der im Gericht im schwarzen Anzug erscheint. "Die Polizei hat das alles hochgespielt", sagt er. Die Angaben im Ermittlungsbericht seien also falsch. "Ich habe nur ein bis zwei Mal was bei ihm gekauft", erklärt er und meint den Angeklagten. "Und das war für zehn bis 20 Euro."

Jegliche Angaben darüber, wo er das Marihuana gekauft hat und ob seine damalige Freundin - die ebenfalls Zeugin sein soll - beteiligt gewesen sei, lässt er sich von der Richterin aus der Nase ziehen. So solle der Drogenkauf im Haus des Angeklagten stattgefunden haben. Seiner damaligen Freundin habe er "auch etwas abgegeben", sagt der Zeuge. "Manchmal haben wir zusammengeschmissen."

Aktuell befindet sich seine Ex-Freundin in einer Entzugsklinik, die "den Transport zum Gericht nicht ermöglichen kann", so die Richterin. Die Frau sei laut Verteidiger Rainer Benz allerdings "sehr wichtig" für das Verfahren. Denn sie war es, die den Stein ins Rollen gebracht hatte.

Im vergangenen Jahr habe sie der Polizei mitgeteilt, dass der Angeklagte und der Zeuge mit Drogen zu tun hätten, woraus sich im November 2014 dann ein Strafbefehl ergab. Der Angeklagte legte Widerspruch ein, sodass es zur Verhandlung kam. "Nach der Aussage ihrer damaligen Partnerin haben Sie zehn Mal etwas beim Angeklagten gekauft", sagt die Richterin und schaut den Zeugen fragend an. "Wir haben uns nicht im Guten getrennt", entgegnet dieser. "Das hat sie aus Rache gemacht und es total hochgespielt, weil ich ihr angeblich noch Geld geschuldet habe."

Die Richterin und der Vertreter der Staatsanwaltschaft bleiben eher ratlos zurück. Keiner will sich recht äußern, die wichtige Zeugin fehlt. Auch der weitere Zeuge, ein Kriminalhauptkommissar aus Villingen-Schwenningen, bringt kein Licht in das Dunkel. Er habe den Fall von zwei Kollegen aus dem Zollernalbkreis im vergangenen Juli übernommen und habe weder den Angeklagten noch die fehlende Zeugin jemals zuvor gesehen.

So fasst die Richterin schnell einen Entschluss, dass es "am sinnvollsten" sei, sowohl die Zeugin als auch den zuvor mit dem Fall betreuten Polizisten zu einem Fortsetzungstermin zu laden. Verteidiger Renz und sein Mandant stimmen dem zu. Der nächste Gerichtstermin ist für Donnerstag, 2. Juli, festgesetzt.