Mit Immobilien das große Geld machen: Dafür hat ein Makler seine Kunden über den Tisch gezogen. Foto: ©  Robert Kneschke / Fotolia.com

36-Jähriger ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 24 Fällen angeklagt. 1.2 Millionen Euro Schaden verursacht.

Deißlingen - Über 1,2 Millionen Euro Schaden soll ein Immobilienmakler über einen Zeitraum von rund fünf Jahren bei seinen Kunden verursacht haben. Dafür muss er sich nun vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten.

Beim Eröffnungstermin der Hauptverhandlung des Schöffengerichts war schon nach der Anklageschrift erst mal Schluss. Diese zu verlesen dauerte allerdings auch gute anderthalb Stunden: In 24 Fällen ist ein 36-jähriger Mann des gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Für 24 Eigentumswohnungen in Gebäuden in Villingen-Schwenningen, Deißlingen, Albstadt-Ebingen, Albstadt-Tailfingen und Trossingen soll er den Interessenten bewusst einen viel höheren, teilweise mehr als doppelt so hohen Immobilienwert angegeben haben, als es bei den den Objekten tatsächlich der Fall war.

Angeklagter soll bei Wert und Zustand getäuscht haben

Seinen Kunden, die eine Wohnung erwerben wollten, um sie zu vermieten, verkaufte er diese als risikoloses Finanzierungsprojekt, das sich durch hohe Mieteinnahmen und Steuerbegünstigungen, die in der Höhe, die er angab, überhaupt nicht zu erreichen sind, sofort refinanzieren würde. Vorsätzlich soll er so zahlreiche, ahnungslose Käufer um Beträge im mittleren fünfstelligen Bereich betrogen haben. Denn: Auch über den Zustand und somit den Wert der Objekte habe er laut Anklageschrift wissentlich gelogen. So soll er unter anderem eine Zentralheizung und eine Einbauküche nur erfunden haben. In den Verhandlungsgesprächen versprach er seinen Kunden unter anderem, die Wohnungen von Grund auf zu sanieren oder sicherte ihnen zu, die Kaufnebenkosten zu übernehmen – nichts davon soll er nach Verkaufsabschluss eingehalten haben.

Außerdem habe er einigen eine Eigenprovision versprochen, ihnen also gesagt, er würde im Falle einer schnellen Kaufentscheidung einen Teil des Geldes erstatten. Die steuerfreie Kaufpreisminderung sollte die Interessenten überzeugen – die er vorsätzlich einbehalten haben soll.

Das Geld für die vielen Eigentumswohnungen kam von Banken und Kreditgebern in ganz Deutschland. Im Vertrauen darauf, dass die Angaben ihres Maklers richtig sind, stellten die Käufer Kreditanträge. Doch nicht nur sie soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft getäuscht haben. Um die nötigen Darlehen für seine Kunden zu organisieren und sich so seine Provision zu sichern, betrat er angeblich sogar das Terrain der Urkundenfälschung. Um die nötigen Sicherheiten für einen Kredit vorweisen zu können, fälschte er Kontoauszüge und Einkommensnachweise und gab wahrheitswidrig Tausende Euro nicht vorhandenes Eigenkapital der Käufer an. Auch log er über den Zweck der Anschaffungen und gab an, die Wohnungen seien zur Eigennutzung bestimmt. Dass er den Geldgebern Vermögen vorspiegelte, ohne dass ausreichende Sicherheiten vorhanden waren, bedeute für diese zumindest einen hohen Vermögensgefährdungsschaden, so der Staatsanwalt.

Auch einen Mitarbeiter des Rottweiler Finanzamts täuschte er so: Bei einer Betriebsprüfung legte der Angeklagte diesem eine getürkte Rechnung vor, um zu belegen, dass diese beglichen sei. Das Dokument hatte er jedoch selbst erstellt und unterschrieben.

Tatbestand der Urkundenfälschung kommt infrage

Weitere Anklagepunkte kommen hinzu: 2011 meldete der Angeklagte die Insolvenz seines Immobilienbüros in Rottweil an, bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verschwieg er jedoch mehrere seiner Konten und eine Eigentumswohnung, die er anschließend verkaufte und das Geld an seine Partnerin überweisen ließ.

Bei einer Angestellten zahlte er die fälligen Sozialversicherungsbeträge über ein Jahr hinweg nicht, ein Schaden von weiteren, mehreren Tausend Euro. Bei zwei Wohnungsvermittlungen behielt er die bereits bezahlte Kaution ein, obwohl es nie zu einem Vertragsabschluss kam. Einmal kassierte er sogar über 2500 Euro Provision, die ihm nicht zustanden.

Im Anschluss an das Verlesen der Anklageschrift unterbrach Richter Wagner die Verhandlung für ein Gespräch aller Beteiligten zur Verfahrensverständigung – denn momentan sind noch fünf weitere Prozesstermine angesetzt. Ob die Gespräche daran etwas geändert haben und über deren Inhalt und Ergebnis wird beim Fortsetzungstermin am Dienstag, 31. Mai, berichtet.