Diesen Poller hat ein Anlieger beim Baufhofgebäude auf die Grundstücksgrenze mitten auf die Fahrbahn gesetzt. Fotos: Visel Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Dautmergen will mit Jagdpächter gütliche Einigung / Gericht mit Kamera am Bauhof befasst

Der Gemeinderat Dautmergen hat einem vom Amtsgericht Balingen vorgeschlagenen Vergleich mit einem Jagdpächter zugestimmt, wonach dieser für dieses Jahr 30 Prozent weniger Jagdpacht bezahlen muss. Die Gemeinde liegt mit ihm auch wegen anderer Dinge im Clinch. Ein Ende der Streitereien ist noch nicht in Sicht.

Dautmergen. Der Jagdpächter hatte den Zins eigenmächtig gekürzt, weil er aufgrund der Schlichem-Renaturierung Beeinträchtigungen für sein Jagdrevier geltend machte. Das Wild sei verschwunden, sagt er. Die Gemeinde klagte. Richterin Gauß am Balinger Amtsgericht hatte daraufhin einen Vergleich vorgeschlagen: Es sei nicht auszuschließen, dass es Beeinträchtigungen gegeben habe, sagte sie, und schlug vor, sich auf einen Abschlag von 30 Prozent zu einigen.

Diesen Vorschlag präsentierte Bürgermeister Hans Joachim Lippus am Mittwoch "schweren Herzens" dem Gemeinderat. Dieser votierte einstimmig für den Vergleich. Tobias Wager und andere Räte betonten, man zeige sich kompromissbereit und wolle ein Zeichen setzen, um mit den Streitigkeiten aufzuhören. Man erwarte aber auch von der Gegenseite ein Entgegenkommen.

Lippus präsentierte in diesem Zusammenhang die Streckenlisten des Jagdpächters der vergangenen Jahre, aus denen jedoch nicht hervorgehe, dass der Jäger Einbußen beim Abschuss hinnehmen musste. Denn seit Jahren gebe er lediglich den Abschuss von einem Stück Schwarzwild an.

Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es mit dem Bürger auch wegen des Bauhofgebäudes. Dort ist der Vereinsraum zu einem Mehrzweckraum umgewidmet worden, der nun für bis zu 75 Personen zugelassen ist. Die Gemeinde muss deshalb einen zweiten Fluchtweg bauen und noch weitere Auflagen für das Bauvorhaben erfüllen – wie etwa die Ausweisung von 13 Parkplätzen.

Wie Lippus in der Sitzung darlegte, habe der Jagdpächter auf der Zufahrt im hinteren Bereich des Bauhofs auf der Grenze zwischen seinem und dem Gemeindegrundstück einen Poller gesetzt. Würde auf der Straße auch noch entsprechend geparkt, sei es nahezu unmöglich, mit dem Auto um das Bauhofgebäude zu fahren. Lippus fragte: "Warum machen Sie das? Warum blockieren Sie die Zufahrt? Warum zeigen Sie uns an wegen des Brandschutzes im Bauhofgebäude?" Wie der Anlieger ankündigte, "kommt da noch mehr".

Am Tag nach der Gemeinderatssitzung sahen sich Lippus und sein Widersacher erneut vor dem Balinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Gauß. Es ging um die Überwachungskamera, die der Anlieger an seinem Teil des Bauhofgebäudes angebracht hat. Die Gemeinde geht davon aus, dass mit dieser Kamera auch der öffentliche Eingangsbereich überwacht werden kann, und will vor Gericht erreichen, dass diese abgebaut beziehungweise anders ausgerichtet wird.

Zunächst schien es, als ob die um eine gütliche Einigung bemühte Richterin keinen Erfolg haben würde mit ihrem Kompromissvorschlag, eine Sichtschutzwand am Gebäude anzubringen. Diese würde gewährleisten, dass der öffentliche Bereich nicht mehr einzusehen sei.

Der Angeklagte verwahrte sich zunächst gegen diesen Vorschlag: "Die Kamera bleibt. Das kämpfe ich bis zur letzten Instanz durch." Auch die Hinweise von Gauß, es bestehe durchaus ein  "Überwachungsdruck" in diesem "eskalierenden Nachbarschaftsstreit", fruchteten nicht. Im Gegenteil: Er sei eine "gefährdete Person, mein Haus wird überwacht", führte der Angeklagte aus und kündigte an, in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Datenschutzbehörde noch weitere Überwachungsgeräte inklusive einer Wärmebildkamera anbringen zu wollen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung einigten sich die beiden Parteien darauf, über den Vermittlungsvorschlag der Richterin bis 15. November entscheiden zu wollen. Auf Anregung des Anwalts des Beklagten gab Bürgermeister Lippus zudem zu Protokoll, dass der Bauhof die Trennwand anbringen könnte, um Kosten zu sparen.