Noch Sackgasse, in den Planungen aber einzige Zufahrt vom Butschhof ins geplante Neubaugebiet: der Lärchenweg, dessen Anwohner eine hohe Verkehrsbelastung fürchten. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Baugebiet: Gespräch mit Grundstückseigner verläuft erfolglos

Dauchingen. Um die Planungen für das neue Wohnbaugebiet Auf der Lehr durchzusetzen wird die Gemeinde nicht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Bürger und Grundstückseigner zurückschrecken. Dies ist das Ergebnis einer Stimmungsumfrage unter den Räten während der Erörterung der Stellungnahmen im so genannten Offenlegungsverfahren.

Obschon seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan als mögliches Wohnbaugebiet ausgewiesen, gibt es im Ort erheblichen Gegenwind. Da zahlreiche Grundeigentümer keinerlei Flächen zur Verfügung stellen wollen, lässt sich ohnehin nur eine abgespeckte Version mit weniger Bauplätzen, als geplant, umsetzen.

Zudem ergibt sich wegen fehlender Grundstücksverfügbarkeiten die Erschwernis, dass mit dem Lärchenweg lediglich eine, statt wie zunächst geplant drei Zufahrtsstraßen ins neue Baugebiet zur Verfügung steht. Das führt bei Anwohnern des Lärchenwegs und der Butschhofstraße zu der Befürchtung, bei Umsetzung übermäßiger Verkehrsbelastung ausgesetzt zu sein. Mehrere Einwände bemängeln zudem den massiven Geschosswohnungsbau entlang der Kreisstraße.

Von Behördenseite gibt es aktuell ein Veto zum derzeitigen Planungsstand der teilweisen verkehrlichen Erschließung von der Kreisstraße aus, und schließlich müssen auch noch 25 Quadratmeter für eine Trafostation gefunden werden. Die Diskussion über diese Punkte wurde indes verschoben, weil es zunächst um die grundsätzliche Realisierbarkeit der Fläche geht. Denn die geplante Entwässerung im Trennsystem, wie es das Wasserwirtschaftsgesetz vorsieht, ist nicht gesichert. Konkret verweigert ein Grundstücksbesitzer ein Leitungsrecht auf seinem Besitz.

Gerhard Stier, Abteilung Liegenschaften und Bauen, berichtete von langwierigen Erklärungen und Kompromissauslotungen, letztlich sei aber "keinerlei Kompromissbereitschaft" erkennbar: "Der Grundstückseigentümer will einfach nicht." Die Gemeinde hat sich rechtlichen Rat eingeholt, und der sieht laut Stier so aus: Mit einer so genannten Duldungsverfügung könne man den Grundstückseigner verpflichten, Bau und Betrieb des verdolten Abwasserkanals zuzulassen. Gegen diese Verfügung kann der Eigentümer Rechtsmittel einlegen.

Bürgermeister Torben Dorn erläuterte den Ratsmitgliedern das Verfahren: Nach der Verfügung kann der Eigentümer beim Landratsamt Einspruch einlegen. Wenn dem Einspruch nicht abgeholfen würde, dann ginge es gegebenenfalls vors Verwaltungsgericht – und wenn das Gericht nicht schon in erster Instanz eine Berufung ausschließe, sei noch ein Berufungsverfahren denkbar. Worauf seine Annahme beruht, das Landratsamt werde einer erwarteten Beschwerde des Betroffenen nicht abhelfen und ob es bereits diesbezügliche Absprachen gibt, führte Dorn nicht aus.

In der Aussprache zeigten sich alle Redner von der Entwicklung nicht begeistert, wenn es anders nicht gehe, müsse die Gemeinde eben den Verordnungsweg einschlagen. Ein Einzelner dürfe doch nicht die auf absehbare Zeit einzige Entwicklungsmöglichkeit des Ortes verhindern. Dorn zeigte sich ob des einhelligen Meinungsbildes zufrieden. Man könne nun dem Grundstückseigentümer bei letztmaligen Überzeugungsversuchen die Konsequenzen klar aufzeigen.