InterviewAbkürzungen sind nicht zu erwarten

Dauchingen (spr). Nach mehrmaliger Aufforderung wurden schriftlich eingereichte Fragen von Hauptamtsleiter Matthias Hummel in Abstimmung mit Verkehrsplaner Göran Schmidt beantwortet.

Gibt es aus Ihrer professionellen Sicht als Verkehrsplaner einen zwingenden sächlichen Zusammenhang, erst die Ortsdurchfahrten umzugestalten, bevor Tempo 30 in Wohngebieten eingeführt wird? Oder könnte Tempo 30 in Wohngebieten eingeführt werden, ohne irgendetwas anderes zu verbauen oder zu behindern?

Der Auftrag an den Verkehrsplaner lag darin, Verbesserungen für die Ortsdurchfahrten zu erarbeiten und nicht sich mit Vor- und Nachteilen von Tempo 30 in Wohngebieten auseinanderzusetzen.

Die in Ihrer Fragstellung unterschwellig zum Ausdruck kommende Einlassung, man würde sich etwas verbauen oder behindern, wird entschieden zurückgewiesen. Landesweit gibt es zahlreiche Beispiele für Kreisverkehre, die keine Behinderungen verursachen. Ziel des Verkehrsplaners war es, den Weg zu Verkehrsverbesserungen aufzuzeigen.

Würde die Umgestaltung der Ortsdurchfahrten, in welcher Umsetzung auch immer, Tempo 30 in Wohngebieten nicht geradezu erzwingen? Aus Laiensicht macht es wenig Sinn, den Verkehr zum Beispiel durch einen Kreisverkehr Schwarzwaldstraße/Daimlerstraße zu bremsen, Rechtsabbieger können dann aber wieder in der Schwarzwaldstraße Gas geben?

Aufgrund der Verkehrsströme, der verkehrlichen Infrastruktur und der tatsächlichen Gegebenheiten sind Abkürzungen bei Umgestaltungen der Ortsdurchfahrten in Dauchingen aus objektiven und tatsächlichen Gründen nicht zu erwarten. Es gibt deshalb keinen Zusammenhang, die Frage von Tempo 30 in Wohngebieten mit den verkehrlichen Verbesserungen in den Ortsdurchfahrten zu verknüpfen. Dies ist eine konstruierte und nicht beweisbare Verkettung.

Kann man es so formulieren, dass die Umgestaltung der Ortsdurchfahrten ohne Tempo 30 in Wohngebieten ziemlicher Unsinn wäre, da es durch die Verlangsamung des Verkehrs auf der Kreis- beziehungsweise Landstraße Ausweich-/Abkürzungsverkehre in den Wohngebietsstraßen gäbe?

Aus fachlicher Sicht wird diese Einschätzung in keinster Weise geteilt.

Zu den Fußgängerüberwegen: Wenn sich die vorgesetzte Behörde bei den Fußgängerüberwegen sperrt: Ist dann nicht die gesamte Planung mit Kreiseln ausgehebelt?

Wie bereits in der Bürgerversammlung ausgeführt, benötigen nur die Kreisverkehre zwingend einen Fußgängerüberweg, die als sogenannte überfahrbare Kreisverkehre (Schildkröte) ausgestaltet sind. Kreisverkehre mit nicht überfahrbarem Innenkreisel können an den Verästungen mit Querungshilfen versehen werden. Dadurch ist ein deutlicher Mehrwert für den Fußgängerverkehr gewährleistet. n Die Fragen stellte Stefan Preuß.

Von Stefan Preuß

Dauchingen. Im Rahmen der themenorientierten Bürgerversammlung zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrten wurden von Verkehrsplaner Göran Schmidt mehrere Kreisverkehre und die Umgestaltung der Vorderen Straße vorgeschlagen (wir berichteten).

Bürgermeister Torben Dorn hatte zuvor die ebenso umfassenden wie komplett von den Genehmigungsbehörden abgeschmetterten Anstrengungen der Verwaltung dargelegt, verkehrsberuhigende Maßnahmen in den Durchgangsstraßen umzusetzen.

Erläutert wurde auch, wie es zu der nun vorgestellten Planung kam. Im Protokoll der Versammlung heißt es: "Am 8. Juli 2013 wurde aus der Bürgerschaft der Antrag gestellt, in Wohngebieten Tempo 30 einzuführen. Der Gemeinderat hat mehrheitlich ein Verkehrskonzept für den gesamten Ort eingefordert."

Diese eingeforderte Gesamtbetrachtung mit Tempo 30 in Wohnstraßen wurde während der Versammlung nicht dargelegt, weswegen der Schwarzwälder Bote direkt beim Verkehrsplaner nachfragte. Denn ebenso wie der Verkehr an den Durchgangsstraßen die Anwohner belastet, brennt den Bewohnern in den Ortsstraßen das Tempo 30 unter den Nägeln. Schmidt teilte mit, er dürfe leider keine Auskunft geben, da ihm die Gemeinde das untersagt habe und Anfragen nur vom Rathaus selber beantwortet werden sollen.