Dieses alte Gebäude soll abgerissen werden, auf dem Grundstück ein Elf-Familien-Haus entstehen. Im Hintergrund sieht man den Landgasthof Ritter, über dessen Parkplatz die Erschließung laufen soll. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Keine Entscheidung bei Bauvoranfrage / Antragsteller plant Gebäude mit elf Wohnungen

Die Bauvoranfrage für ein Elf-Familienhaus an der Villinger Straße 19, das Grundstück liegt in zweiter Reihe, sorgte für kontroverse Diskussionen im Gemeinderat.

Dauchingen. Letztendlich kam es zu keiner Entscheidung – vielmehr solle der Antragsteller einen Höhenschnitt vorlegen, damit man die Wirkung des als zu massiv empfundenen Gebäudes ermessen kann. Elf Wohnungen, eine Tiefgarage mit 22 Plätzen und weitere Stellplätze im Außenbereich, das Ganze auf drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss mit Flachdach im Penthouse-Style – für Steffen Halder ist "der Plan einfach ein Geschoss zu hoch".

Damit war der Rat mittendrin in der immer gleichen Diskussion: Grundsätzlich sei es natürlich zu begrüßen, wenn Investoren freie Flächen, oder – wie in diesem Fall – ein unbewohntes, abzureißendes Haus auf großem Grundstück, revitalisieren und per Binnenentwicklung neuen Wohnraum schaffen, betonten mehrere Ratsmitglieder. Gleichzeitig sollen aber die umliegenden Immobilien nicht tangiert werden, etwa durch Schattenwurf, Verkehr oder den Ausblick auf massive Bebauung. Der Konflikt zwischen rücksichtsvoller Bebauung und der ökonomischen Realität, dass sich das neue Gebäude mit vier Stockwerken natürlich besser oder überhaupt nur dann rechnet, ist also nicht neu.

Bürgermeister Torben Dorn sagte, dass die Binnenverdichtung ohne Alternative sei und im Übrigen die Nachbarbelange durch die Vorschriften der Landesbauordnung gewahrt würden, zum Beispiel über die Grenzabstände.

Diskutiert wurde auch die Erschließung, die laut Bauvoranfrage nicht mehr über die Villinger Straße führen soll, sondern über den Parkplatz des Landgasthofs Ritter. Der allerdings, so war zu erfahren, gehört gar nicht zum Grundstück des Gasthofs, sondern befindet sich in Gemeindebesitz. Dorn machte deutlich, dass er das Grundstück gerne verkaufen würde, denn: "Wir haben die Verkehrssicherungspflicht, genutzt wird der Platz aber nicht von der Gemeinde, sondern anderen."

Schließlich kam man überein, auf Basis der eingereichten Unterlagen nicht beurteilen zu können, ob das städtebauliche Einvernehmen erteilt werden könne oder versagt werden müsse, dazu bedürfe es eines Höhenschnittes. Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Unterlagen beim Investor anzufordern.