An der Niedereschacher Straße ortsauswärts wäre ein Radschutzstreifen denkbar – erste Überlegungen für die Strecke bergauf wurden während der Sitzung des Rates diskutiert. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Verkehr: Durchgangsstraßen sicher machen

Die Verkehrsdiskussion wird um eine weitere Facette erweitert: Die Anregung von Ratsherr Martin Geiger, über Schutz der Radfahrer auf den Durchgangsstraßen nachzudenken, mündete in eine Verwaltungsvorlage, die jüngst besprochen wurde.

Dauchingen. Dabei durften die Vertreter zunächst lernen, dass Radweg nicht gleich Radweg ist, sondern der Verwaltungs-Verkehrsexperte gleich sechs Arten unterscheidet: Vom Schutzstreifen über den Radfahrstreifen, den Einrichtungsradweg und den ein- oder beidseitigen Zweirichtungsradweg reicht das Angebot bis zum gemeinsamen Geh- und Radweg.

Dabei ist genau geregelt, welche Lösung wo erlaubt ist, welche Straßenbreite notwendig ist und ob Schutzstreifen unabdingbar sind. Festgelegt ist dies in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, die Grundlage für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen sind.

Angesichts der schmalen Durchgangsstraßen mit Breiten zwischen minimal 5,87 (Schwenninger Straße, Höhe Nummer 22) und 7,05 Metern (Vordere Straße, Höhe Vogtshaus) sind in erster Linie der Schutzstreifen mit Regelmaß 1,50 Meter und der Radfahrstreifen mit Regelmaß 1,85 Meter denkbar.

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und dürfen von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall befahren werden. Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken. Radfahrstreifen sind durch Markierung abgetrennte Sonderfahrstreifen, die vom Längsverkehr nicht befahren werden dürfen, wohl aber zum Ein- und Abbiegen sowie zum Erreichen von Parkplätzen. Sie sind für Radfahrer benutzungspflichtig.

Auch wenn beide Lösungen keine vollwertigen Radwege im herkömmlichen Sinne sind, entfalten sie weitreichende Wirkung, wie Untersuchungen zeigen. So sinkt die durchschnittliche Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs spürbar. Die Einrichtung wäre also eine gute Möglichkeit, den Verkehr zu beruhigen. Man kam überein, dass sich die Fraktionen Gedanken machen, welche Lösungen man auf welchen Teilbereichen umsetzen möchte. Wenn das geklärt sei, werde sich die Verwaltung um die Umsetzung kümmern.

Als eine sinnvolle Strecke wurde die Niedereschacher Straße ab Einmündung Schwarzwaldstraße identifiziert. Horst Frank wollte wissen, ob es einen Anspruch der Gemeinde auf Umsetzung gebe, wenn man Schutzstreifen einrichten wolle, schließlich handele es sich um Kreisstraßen. Bürgermeister Torben Dorn ließ wissen, dass bei Besprechungen von Seiten der Straßenverkehrsbehörde gerade diese Streifen angesprochen wurden, um den Verkehr zu verlangsamen, wenn denn eben andere Maßnahmen wie Tempo 30 rechtlich nicht durchführbar seien.