Der Dauchinger Gemeinderat hat die Einrichtung von Fahrrad-Schutzstreifen in mehreren Straßen beschlossen. Foto: Preuß

Markierungen regeln voraussichtlich ab Frühjahr 2018 Verkehr. Schwenninger Straße steht noch zur Diskussion.

Dauchingen - In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Dauchinger Gemeinderat die Einrichtung von Fahrrad-Schutzstreifen in mehreren Dauchinger Straßen. Sobald diese aufgemalt sind, gibt es für die Verkehrsteilnehmer zukünftig einiges zu beachten.

Der überwiegende Teil der Durchgangsstraßen in Dauchingen wird mit sogenannten Fahrrad-Schutzstreifen ausgestattet. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung.

Die Umsetzung wird wahrscheinlich im Frühjahr 2018 stattfinden. Die Fraktion der Unabhängigen Bürger hatte den Antrag gestellt, der von Freien Wählern und CDU voll unterstützt wurde.

Behörde befürwortetet die Einrichtung

Während der jüngsten Verkehrsschau im Ort war die praktische und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft worden. Laut Mitteilung der Verwaltung habe die beim Kreis angesiedelte Verkehrsbehörde die Genehmigungsfähigkeit der Schutzstreifen bestätigt und die Einrichtung befürwortet. Noch lieber wäre es den Ratsmitgliedern gewesen, wenn ein richtiger Radweg hätte markiert werden können, doch dafür reicht die verfügbare Straßenbreite nicht aus. Selbst für die beiden schmaleren, 150 Zentimeter breiten Schutzstreifen, reicht der Raum an vielen Stellen nur gerade eben so.

Vorgesehen ist die Einrichtung an der Niedereschacher Straße, der Deißlinger Straße, der Vorderen Straße sowie an der Villinger Straße bis zur Einmündung Reutestraße. Der Streifen wird dabei jeweils in Fahrtrichtung bergauf gesetzt – also dort, wo Fahrradfahrer langsam sind, am ehesten einen Schlenker machen und der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Fahrzeugen und Fahrrädern am größten ist.

Diskutiert wurde, auch die Schwenninger Straße zu markieren sowie die Villinger Straße bis zum Abzweig zu den Aussiedlerhöfen. Dies wurde einstweilen zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, das fachlich mit den Straßenverkehrsbehörden zu erörtern, da gerade im Bereich des Fußgängerüberwegs und der Geschäfte eine gewisse Unübersichtlichkeit herrscht.

Nach Vorlage der Erörterungsergebnisse wird der Rat dann entscheiden, wie in diesen beiden Bereichen weiter vorgegangen werden soll. Dort, wo der Schutzstreifen eingerichtet wird, herrscht auf der Seite ein eingeschränktes Halteverbot. Das bedeutet: Es darf kurz angehalten, aber nicht geparkt werden.

Schilderwald wird nicht weiter wachsen

Der Schilderwald wird deswegen aber nicht wachsen, da der Schutzstreifen in regelmäßigen Abständen das Sinnbild "Fahrradweg" nach Straßenverkehrsordnung (StVO) als Bodenmarkierung erhalten muss.

Diese Bodenmarkierung ist mit einem Parkverbot gleichzusetzen, da auf Radwegen kein Fahrzeug abgestellt werden darf. Seit der StVO-Novelle 2009 ist die Markierung mit dem Radfahrer-Piktogramm verpflichtend.

Falls das Symbol fehlt, dürfte der Streifen auch kein Schutzstreifen sein. Autos dürfen den Schutzstreifen nur in Ausnahmefällen befahren, beispielsweise wenn sie ausweichen müssen.

Weil der Schutzstreifen ein Teil der Fahrbahn ist, gelten die üblichen Regeln für Fahrbahnen. Für die hierauf fahrenden Fahrzeuge gilt das Rechtsfahrgebot. Da der Schutzstreifen rechts auf der Fahrbahn markiert ist, besteht eine indirekte Benutzungspflicht für Radfahrer.