Kommunales: Kostenlose Nutzung für Vereine, Schule und Familienzentrum / Stunden- und Tagesgebühr

Eine Benutzungs- und Gebührenordnung für den Florianssaal beschloss der Gemeinderat während der Sitzung am Montag.

Dauchingen. Mit der Satzung wird die privatrechtliche Nutzung des Florianssaals, die bislang gewissermaßen freihändig erfolgte, organisatorisch abgesichert.

Die Satzung sieht unter anderem eine kostenfreie Nutzung für sämtliche Vereine sowie die Astrid-Lindgren-Schule und das Familienzentrum St. Franziskus vor.

Eine stundenweise Nutzung ist für eine Gebühr von 20 Euro pro Stunde möglich, für den ganzen Tag wird der Florianssaal für 175 Euro insbesondere Dauchinger Einwohnern sowie ortsansässigen Betrieben überlassen.

Möglichkeit für Veranstaltungen und Feiern

Bürgermeister Torben Dorn machte deutlich, dass weder die Vermietungs- noch die Reinigungssätze etwas mit Kostendeckung zu tun haben. Vielmehr gehe es darum, den Vereinen, Institutionen, Bürgern und Unternehmen eine attraktive Möglichkeit zu eröffnen, Veranstaltungen und Feiern durchzuführen. Der Gemeinderat stimmte dem Satzungsentwurf einstimmig zu.

Die Gruppe Haltungs- und Bewegungsschulung, die bislang im Turnraum des Familienzentrums übte, muss in den Florianssaal umziehen und wurde mit ehrenamtlichen Vereinen gleichgestellt, muss im Rahmen des Bestandsschutzes also keine Gebühren bezahlen. Zugleich wurde festgelegt, dass der Raum im Untergeschoss des Familienzentrums nicht mehr für privatrechtliche Inanspruchnahme zur Verfügung steht.