Dauchingen (spr). Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung

Dauchingen (spr). Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit aktualisiert. Die bisherigen Festlegungen, insbesondere die Höhe der Erstattungen, stammen aus dem Jahr 1992. Die Durchschnittssätze wurden somit seit 22 Jahren nicht angepasst. Der Gemeindetag Baden-Württemberg gibt als Empfehlung für die Höhe der Durchschnittsätze folgende Beträge: bis zu drei Stunden: 25 Euro, bei drei bis zu sechs Stunden 45 Euro und bei mehr als sechs Stunden 52 Euro. Dem schloss sich der Rat an. Die neuen Durchschnittsätze gelten ab dem 1. Januar 2015.