Ruhestand: Mitarbeiterin des Standesamts wird 2017 ausscheiden / Stadt will Stelle demnächst ausschreiben

Von Stefan Preuß

Dauchingen. Der Ruhestand von Loni Springer rückt näher. Die mit 46 Jahren dienstälteste Mitarbeiterin wird im April kommenden Jahr ausscheiden. Die Gemeinde macht sich schon jetzt auf die Suche, die Stelle wieder adäquat zu besetzen.

Der bekannte Ausdruck einer riesigen Lücke, die der Weggang einer so erfahrenen Mitarbeiterin hinterlässt, wird angesichts des breiten Tätigkeitsfeldes von Springer deutlich.

Ausbildung in Verwaltung

Loni Springer absolvierte von 1970 bis 1973 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeindeverwaltung. Im direkten Anschluss an die Ausbildung wurde sie übernommen und im Vorzimmer des damaligen Bürgermeisters Elmar Österreicher bis 1985 eingesetzt. Seit Juli 1985 ist sie im Standesamt tätig.

Große Bandbreite

In diesen 30 Jahren hat sie sich ein umfangreiches Wissen im Bereich des Standesamtes erarbeitet. Sie erledigt sämtliche in einem Standesamt anfallenden Tätigkeiten: Wie etwa die Beurkundung von Personenstandsfällen und Personenstandseinträgen, die Prüfung und Beurkundung von Namensbestimmungen, das Erstellen von Abschriften aus Registern und Nachweisen, die Führung der Personenstandsregister und die Prüfung und Durchführung von Vaterschaftsanerkennungen.

Zahlreiche Aufgaben aus den Bereichen der Bauverwaltung und des Friedhofswesens sowie die Grundbucheinsichtsstelle und der Dauchinger Anzeiger gehören zu ihren Aufgaben. Um einen reibungslosen und nicht spürbaren Übergang der rechtlich sehr anspruchsvollen Tätigkeit im Standesamt und der höchst sensiblen Tätigkeit Friedhofswesen zu gewährleisten, werde die Gemeinde sehr früh einen Nachfolger suchen, kündigte Bürgermeister Torben Dorn in einer Mitteilung an.

Neben einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter wird auch der Nachweis über das Bestehen der Prüfung für Standesbeamte gefordert. Kenntnisse der einschlägigen EDV-Fachverfahren seien unabdingbar. Die Stellenausschreibung wird – auch um mögliche Kündigungszeiten bei bisherigen Arbeitgebern einzuhalten – demnächst erfolgen.