Hier stand einmal eine 200 Meter lange Schwarzdornhecke – und muss demnächst auch wieder angepflanzt werden, verlangt das Landratsamt. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Landratsamt ordnet Aufforstung an / Reaktion auf Rodungsaktion

Dauchingen (spr). Die unter Naturschutz stehende Weißdornhecke, die im Gewann Haslen widerrechtlich gerodet worden war, muss wieder aufgeforstet werden. Dies hat das Landratsamt als Untere Naturschutzbehörde angekündigt.

Für einige Aufregung im Ort hatte die als rücksichtslos empfundene Rodungsaktion im Ort gesorgt: Knapp 200 Meter Schwarzdornhecke waren entfernt worden. Der Sachverhalt wurde das erste Mal im Gemeinderat am 7. April in nicht-öffentlicher Sitzung angesprochen, und während der Folgesitzung fragte ein Ratsherr nach, welche Konsequenzen das Verhalten denn für den Grundstücksbesitzer nun gehabt habe und haben wird. Als bedenklich wurde das Vorgehen bezeichnet, zumal ja Bauschutt einfach hergefahren worden sei. Vorgetragen wurde, dass Bauschutt mit Rohrstücken und anderen Stoffen, die nichts am Waldrand verloren hätten, verfüllt worden sei.

Bei der Hecke handelte es sich um ein so genanntes Saumbiotop, das als wichtiger Übergangsbereich zwischen unterschiedlichen Nutzungen unverzichtbare Rückzugsräume zum Überleben von Tieren und Pflanzen bietet. Denn die Lebensvoraussetzungen für viele spezialisierte Arten sind auf den heutigen intensiv bewirtschafteten Kulturflächen weitgehend nicht mehr gegeben. In Saumbiotopen leben wichtige Nützlinge wie Wildbienen und Hummeln, die Bestäuber von Kulturpflanzen. Ameisen, Florfliegen, verschiedene Singvogelarten und Rebhühner sowie Igel und Feldhasen finden ein Zuhause. Viele Tiere, wie der Igel, überwintern dort auch.

Nachdem die Polizei den Sachverhalt und die handelnden Personen nun ermittelt hat, fand ein Ortstermin statt. Dabei wurde festgehalten, dass die Ablagerungen beprobt werden müssen. Es soll ermittelt werden, ob die Ablagerungen Schadstoffe enthalten, teilte das Landratsamt auf Anfrage mit. Ein Ergebnis liege noch nicht vor. "Zudem wurde dem Verursacher bei dem Termin vermittelt, dass in jedem Falle eine Ersatzbepflanzung zu erfolgen hat. Ob diese an der bisherigen Stelle erfolgt, ist jedoch offen und hängt mit davon ab, wie die Laborergebnisse ausfallen."

Sollte das verfülte Erdreich belastet sein, dass ein Verbleiben in naturgeschütztem Gebiet undenkbar ist, muss das Material entsorgt werden. Dann wäre eine Ersatzbepflanzung an einer anderen, geeigneten Stelle, angezeigt.