Ansiedlung eines Großbetriebes im Gewerbegebiet rückt näher / Parkplätze für 200 Beschäftigte

Von Stefan Preuß

Dauchingen. Die Gemeinde ist der angestrebten Ansiedlung eines Großbetriebes wieder ein Stück näher gekommen.

Der Gemeinderat konnte den sogenannten Offenlagebeschluss für die Änderung des Bebauungsplans fassen, nachdem die frühzeitige Beteiligung und die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange keine gravierenden Einwendungen erbracht hatten.

Lange Zeit war die Vermarktung des Gewerbegebietes ausgesprochen schleppend verlaufen. Zwar hatte sich ein ortsansässiger Betrieb, Teil eines großen chinesischen Photovoltaikherstellers, das große Grundstück entlang der Bundesstraße gesichert – allerdings ist bis heute dort kein Gebäude errichtet worden. Das bedeutet gleichzeitig keine Gewerbesteuereinnahmen von diesem Grundstück.

Auch die übrigen Flächen, obschon relativ preiswert, topografisch günstig und verkehrstechnisch optimal gelegen, konnten nur in geringem Maße vermarktet werden. Zwar gab es viele Anfragen und Gespräche, aber keine Notartermine.

Im Nachhinein könnte sich dies ins Positive wenden, denn so ist die Gemeinde in der Lage, eine zusammenhängende Fläche für die Großansiedlung bereitzustellen – wenn die Änderung des Bebauungsplans durchgeht, wonach es aussieht. Denn damit der Betrieb die geplante Halle von mehr als 100 Metern Länge und etwa 75 Metern Breite sowie Auto-Stellplätze für mehr als 200 Beschäftigte bauen kann, muss das Gebiet leicht erweitert werden. Planer Göran Schmidt hatte aber die gute Nachricht dabei, dass sowohl Regionalverband, Verwaltungsgemeinschaft und auch der Landkreis als Untere Baurechtsbehörde keine Einwände vorgebracht haben. Auch die Tatsache, dass Ansiedlungen in geplanter Größe eigentlich nur in den Zentren vorgesehen sind, sei kein Hinderungsgrund, führte Schmidt aus, da andernorts diese Flächen eben nicht verfügbar seien und bei Nichtgenehmigung die Abwanderung aus der Region drohe. Dies werde niemand riskieren wollen.

Auch aus einem anderen Grund rechnet sich die Planung: Die Gemeinde muss deutlich weniger Mittel in die Erschließung stecken, da weniger Straßen und Kanalisation benötigt werden. So kann die vorgesehene Vogtstraße komplett entfallen. Vielmehr können diese Flächen sogar noch verkauft werden, was die Gesamtrechnung positiv beeinflusst. Sollten auch in der Offenlagephase keine gravierenden Einwendungen eingehen, ist die Beschlussfassung über die Änderung im April eingeplant. Dann stünde der Ansiedlung nichts mehr im Wege.