Beim Hochhaus in Dauchingen, Bereich Hesse- und Lessingstraße, sind Parkplätze offenbar knapp. Die Gemeinde mahnt die Verkehrsteilnehmer, sich an die Vorschriften zu halten. Auf dem Foto müsste ein Feuerwehrfahrzeug an der Schnittstelle des beidseitigen Parkens schon sehr rangieren, um das Hochhaus zu erreichen. Foto: Preuß Foto: Schwarzwälder-Bote

Parken: An der Niedereschacher Straße und beim Hochhaus wird es oftmals eng

Dauchingen. Parken im öffentlichen Raum, das ist nicht nur in den Ballungszentren Quell steten Ärgers – auch in Dauchingen halten sich zahlreiche Autofahrer nicht an die Straßenverkehrsordnung.

Aktuell geht es um den Bereich an der Niedereschacher Straße. Dort sind auf einer jahreslangen Brache zwei Mehrfamilienhäuser entstanden. Vor den Häusern – also ortseinwärts gleich hinter dem neuen Kreisverkehr, wurde nun offenbar der Gehweg häufiger zugeparkt. "Von verschiedenen Seiten wurden an die Verwaltung Beschwerden über die Parksituation herangetragen", nimmt sich die Gemeindeverwaltung nunmehr des Themas an.

Das Parken auf dem Gehweg stelle eine Gefahr insbesondere für Fußgänger dar, die unter Umständen auf die Straße ausweichen müssen, um die entsprechende Stelle zu passieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Niedereschacher Straße die vielbefahrende Durchgangsstraße mit nennenswertem Schwerlastverkehr ist. "Wir bitten die Bevölkerung zu beachten, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf Geh- und Radwegen zu parken. Diese sind ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer bestimmt. Auch Fußgänger mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen müssen stets möglichst uneingeschränkt den Gehweg nutzen können", so die Gemeinde.

Klagen gibt es auch an der Kreuzung Hessestraße/Lessingstraße. Dort werde ebenfalls ordnungswidrig geparkt. Aus gegebenen Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass es verboten ist, mit weniger als fünf Metern Abstand zum Scheitelpunkt einer Kreuzung, vor oder in Feuerwehrzufahrten sowie vor Ein- und Ausfahrten zu parken.

Und da Appelle in der Regel allein nicht fruchten, werde der Vollzugsdienst an den genannten Örtlichkeiten das Parkverhalten künftig vermehrt kontrollieren und Verstöße zur Anzeige bringen, so die Gemeindeverwaltung.

Seit Februar 2014 hat die Gemeinde mit der Stadt Rottweil einen Vertrag über die Personalleihe im Bereich gemeindlicher Vollzugsdienst abgeschlossen. Das vereinbarte Stundenkontingent wird an wechselnden Einsatztagen von Vollzugsbediensteten der Stadt Rottweil im Ort abgeleistet.