Bürgermeister kritisiert Ablehnung durch das Landratsamt / Sicherheit für Kinder im Blick

Dauchingen (spr). Das Landratsamt hat die Errichtung einer Fußgängerampel am Überweg in der Vorderen Straße bei der Bäckerei Tritschler in Dauchingen abgelehnt (wir berichteten). In einer Stellungnahme zeigt sich Bürgermeister Torben Dorn "enttäuscht".

Nach Auffassung Dorns wäre eine Fußgängerampel (im Behördendeutsch Lichtzeichenanlage LZA) rechtlich ohne weiteres möglich. Die Begründungen des Landratsamts, den Ermessensspielraum nicht auszunutzen, hält der Bürgermeister für nicht stichhaltig. "Überhaupt nicht nachvollziehbar ist die Argumentation, ein Fußgängerüberweg würde eine sicherere Querung gegenüber einer Lichtzeichenanlage ermöglichen." Die Gemeinderäte Franz Schleicher und Meinrad Gönner, Hauptamtsleiter Matthias Hummel und Bürgermeister Dorn haben während des Termins versucht, das Landratsamt von einer Ampel zur verbesserten Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu überzeugen. "Die Straßenquerung wird sowohl von Schülern des nördlichen Gemeindeteils, die zur Grundschule gehen, als auch von Kindergartenkindern, die vom südlichen Gemeindeteil zum Kindergarten gehen, genutzt", habe man aufgeführt.

Außerhalb der Spitzenzeiten wird der Zebrastreifen gerade auch von Kindern und Jugendlichen genutzt, die in der Sporthalle Vereinssport betreiben. "Dabei wird immer wieder beobachtet, dass Autofahrer eben nicht am FGÜ halten, wenn Kinder diesen nutzen wollen", so Dorn. Dieses Argument wiesen die Vertreter der Straßenverkehrskommission zurück, da keine Unfälle in den vergangen Jahren zu verzeichnen waren.

"Ebenso nicht nachvollziehbar wie die Argumentation, es hat noch keine Unfälle gegeben, ist die Argumentation, eine Ampelanlage würde ohnehin nicht genutzt werden. Auch hier können wir diese Begründung nicht nachvollziehen und sind enttäuscht von der Nichtausübung des Ermessensspielraums der Straßenverkehrskommission.", so Dorn. "Es bleibt zu hoffen, dass es auch zukünftig keine Unfälle mit Verletzten oder schlimmstenfalls Verkehrstoten gibt, da unseres Erachtens der Ermessensspielraum der Straßenverkehrskommission für eine Ampelanlage nicht ausgenutzt wird."

Dass eine Ampel ohne weiteres möglich wäre, untermauert der Bürgermeister mit Zahlen. Maßgebend sei die "Richtlinie für Anlagen und Ausstattungen von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)". Darin heißt es: "Bei Kombinationen von Fußgängerverkehrsstärken und Kraftfahrzeugverkehrsstärken innerhalb des für FGÜ möglichen/empfohlenen Einsatzbereiches kommen alternativ bauliche Querungshilfen oder bei mehr als 450 Kfz/h LZA (Lichtzeichensignalanlagen) in Betracht." Bei mehr als 450 Fahrzeugen und mehr als 50 Fußgängern pro Stunde kann eine Ampel aufgestellt werden. Diese Werte werden in Dauchingen sogar überschritten, denn die beiden Verkehrszählungen ergaben 639 beziehungsweise 511 Fahrzeuge in der Stunde, bei den Fußgängerquerungen sind es 56 beziehungsweise 79 Querungen pro Stunde gewesen.

Das alles schmälert die Freude darüber, dass die Gemeinde an der Niedereschacher Straße als viel befahrene Durchgangsstraße endlich einen Überweg erhält.